Bislang erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel auch Schwerkranken keine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis, im April wurde es vom BVerwG dazu verprflichtet. Der an multipler Sklerose erkrankte Kläger erhielt nun als erster eine Lizenz.
Im Frühjahr diesen Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), einem an Multipler Sklerose erkrankten Patienten müsse erlaubt werden, die für seine Behandlung notwendige Menge an Cannabis selbst anzubauen. Nun ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dieser Verpflichtung nachgekommen und hat dem Mann die Erlaubnis erteilt, wie ein Sprecher der Behörde am Sonntag bestätigte.
Der 53-jährige Mannheimer leidet unter anderem an spastischen Lähmungen, Sprachstörungen und depressiven Störungen. Zum Zwecke der Behandlung benötigt er Cannabis, welches in Deutschland bislang auch bei ärztlicher Verschreibung nur auf eigene Kosten in der Apotheke erworben werden kann. Pro Gramm fallen dabei rund 15 Euro an.
Im Falle des Klägers hätten sich die Kosten nach seiner Darstellung auf etwa 1.500 Euro pro Monat belaufen. Der Mann argumentierte daher, er könne sich die zu seiner Behandlung erforderliche Menge nicht leisten und klagte durch mehrere Instanzen. Letztlich gab ihm das BVerwG recht und verpflichtete die Behörde, ihm den Anbau und die Verwendung der Pflanzen in seiner Wohnung zu erlauben.
Die nun erteilte Ausnahmegenehmigung gilt vorerst bis Sommer 2017 und sieht vor, dass der Patient bis zu 20 Pflanzen gleichzeitig in seinem Badezimmer züchten darf. Maximal 130 Pflanzen dürfen es pro Jahr sein. Daneben gelten aber noch weitere Auflagen. So müssen alle überflüssigen Pflanzenbestandteile vernichtet und die Medizin in einem speziellen Behältnis aufbewahrt werden.
"Das ist eine Klatsche für die Politik, die es bisher nicht geschafft hat, ein erstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005 korrekt umzusetzen", sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Mittlerweile hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem Cannabis zukünftig verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden könnte.
mam/dpa/LTO-Redaktion
Bundesinstitut für Arzneimittel setzt BVerwG-Urteil um: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20762 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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