Das BVerfG hat weitere Eilanträge gegen das umstrittene Freihandelsabkommen CETA abgelehnt. Die vom Gericht im Oktober 2016 aufgestellten Maßgaben für die Unterzeichnung des Abkommens seien eingehalten worden.
Die Bundesregierung hat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) alle Auflagen des Karlsruher CETA-Urteils vom Oktober 2016 für die deutsche Zustimmung zum kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen erfüllt. Das stellen die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest, mit dem sie mehrere neu gestellte Eilanträge von CETA-Gegnern zurückwiesen (Beschl. v. 07.12.2016, Az. 2 BvR 1444/16 u.a.). Spitzenvertreter der EU und Kanada hatten das Handelsabkommen Ende Oktober gegen viele Widerstände unterzeichnet.
Der Senat hatte kurz vor der Unterzeichnung im Oktober mehrere Eilanträge gegen CETA abgelehnt, von der Bundesregierung aber die Erfüllung mehrerer Auflagen verlangt. Unter anderem musste die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Zudem sollte den Regelungen zum Investitions- und Arbeitsschutz sowie dem Gerichtssystem nicht zugestimmt werden. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Richtern im Herbst die Einhaltung dieser Auflagen versprochen.
Die Kläger - darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit mehr als 125.000 Unterstützern - ließen aber nicht locker und legten mit neuen Eilanträgen nach. Sie waren nämlich der Auffassung, dass die Auflagen nicht erfüllt worden seien.
Da das BVerfG das nicht so sieht, kann CETA weiterhin vorläufig angewendet werden. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BVerfG lehnt weitere Eilanträge gegen CETA ab: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21746 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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