BVerfG zur Platzvergabe beim NSU-Prozess: Eilantrag türkischer Sabah erfolgreich

12.04.2013

Das OLG München muss beim NSU-Prozess eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Dies entschied das BVerfG am Freitag. Damit hatte ein Eilantrag der türkischen Tageszeitung Sabah Erfolg.

Wie die Platzvergabe im einzelnen geschehen soll, ließ das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offen. Aus Sicht der Richter wäre es möglich, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibe dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, stattdessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten (Beschl. v. 12.04.2013, 1 BvR 990/13, 1 BvR 1002/13, 1 BvR 1007/13 u. 1 BvR 1010/13).

Der NSU-Prozess soll am kommenden Mittwoch in München beginnen. Türkische Medien waren bei der Vergabe der 50 reservierten Presseplätze leer ausgegangen - obwohl acht der zehn Mordopfer türkische Wurzeln haben.

Das Oberlandesgericht ( OLG) München hatte die Akkreditierungen nach der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Im Gegensatz zu anderen Strafverfahren gab es kein spezielles Kontingent für ausländische Medien.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zur Platzvergabe beim NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8522 (abgerufen am: 18.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen