Dem Bundesrechnungshof gehen die Nebentätigkeiten von Bundesrichtern zu weit. Die Bonner Prüfbehörde befürchtet eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit der Senate, weshalb die Genehmigungen zurückgeführt werden sollen.
Bundesrichter beschäftigen sich zu stark neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. Zu diesem Ergebnis kam der Bundesrechnungshof im Rahmen einer Prüfung, die sich insbesondere mit dem Bundesgerichtshof (BGH) befasste, wie die NJW berichtet. Nach Ansicht der Bonner Prüfbehörde sollen die Genehmigungen zurückgeführt werden, um die Leistungsfähigkeit der Senate nicht zu gefährden.
Die amtlichen Prüfer hätten ihre "Abschließende Prüfungsmitteilung" als vertraulich eingestuft. Sie beruhe auf einer Auswertung von Personalakten. Der NJW teilte die Behörde mit, die Betroffenen hätten keine Einwilligung zur Herausgabe erteilt. Eine Schwärzung einzelner Angaben könne die Bedenken gegen eine Herausgabe nicht beseitigen, denn "bei dem überschaubaren Kreis der am BGH tätigen Richterinnen und Richter" könne nicht sichergestellt werden, "dass die Daten anonym bleiben".
Der BGH soll dazu lediglich erklärt haben, er werde die Prüfungsfeststellungen einschließlich eines sich daraus etwa ergebenden Umsetzungsbedarfs sorgfältig und aufgeschlossen auswerten.
Das Magazin Wirtschaftswoche hatte zuletzt 2014 Ergebnisse einer Befragung aller Bundesgerichte zu diesem Thema veröffentlicht. Danach übt die Mehrzahl der Bundesrichter Nebentätigkeiten aus.
nas/LTO-Redaktion
Rechnungshof rügt Nebentätigkeiten von Bundesrichtern: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21277 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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