OLG Frankfurt am Main zu Paul Watson: Auslieferungshaftbefehl gegen radikalen Tierschützer wieder in Vollzug

25.07.2012

Mit Beschluss von Dienstag hat das OLG Frankfurt am Main den Auslieferungshaftbefehl gegen den Tierschutzaktivisten Paul Watson wieder in Vollzug gesetzt und damit die Verschonung von der Haft aufgehoben.

Der Gründer der radikalen Umweltorganisation "Sea Shepherd" war aufgrund eines Haftbefehls Costa Ricas bei der Einreise nach Deutschland am 13. Mai 2012 festgenommen worden. In dem Haftbefehl wird Watson ein gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr vorgeworfen.

Mit Beschluss vom 18. Mai 2012 ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Auslieferungshaft gegen ihn an, die jedoch gegen Leistung einer Sicherheit von 250.000 Euro außer Vollzug gesetzt wurde.  Mit Beschluss vom 4. Juli 2012 hatte das OLG sodann entschieden, dass die Auslieferungshaft unter Aufrechterhaltung der Verschonungsbeschlüsse fortdauere. Seit dem 22. Juli 2012 ist Watson, der sich nach dem Beschluss von Mai auf freiem Fuß befand, seiner Meldeauflage nicht mehr nachgekommen. Sein Bevollmächtigter teilte jetzt mit, dass ihn sein Mandant telefonisch davon unterrichtet habe, dass er Deutschland mit unbestimmtem Ziel verlassen habe.

Nach Auffassung des OLG habe Watson durch seine Flucht gezeigt, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt gewesen sei. Daher war der Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt am Main zu Paul Watson: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6698 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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