Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Antiterrordatei verteidigt. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeigten die Richter vor allem Zweifel an der Speicherung von Daten unbeteiligter Kontaktpersonen.
Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mündlich über die Antiterrordatei von Polizei und Geheimdiensten. Bundesinnenminister Friedrich (CSU) sprach sich für das umstrittene Register aus: "Ohne sie würde der
Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt."
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke erläuterte, die Datei helfe, bei Hinweisen auf mögliche Terrorpläne schnell reagieren zu können. In solchen Fällen spiele "der Zeitfaktor eine ganz entscheidende Rolle", sagte Ziercke. Die Antiterrordatei "verhindert es, das eine möglicherweise heiße Spur auf eine kalte Liste kommt".
Keine generelle Abfrage bei Sicherheitsüberprüfungen
Richter Johannes Masing bemängelte die Unbestimmtheit der Kriterien. So würden "Unterstützer von Unterstützern" erfasst. Auch wollte er wissen, ob eventuell Informationen verwendet würden, die von ausländischen Nachrichtendiensten unter Einsatz von Waterboarding und ähnlichen Foltermethoden gewonnen würden. BND-Chef Hans-Georg Maaßen verneinte das - aus eher pragmatischen Erwägungen: "Daten, die unter Folter gewonnen werden, würde ich nicht einspeisen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass diese Daten nicht valide sind."
Die Richter des Ersten Senats zeigten auch deutliche Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Kontaktpersonen, die unter Umständen nichts von der vermuteten Nähe zum Terrorismus wissen. So wollte Richter Michael Eichberger wissen, ob jemand, der in der Datei geführt wird, möglicherweise Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen bekommen kann - etwa, wenn er sich um einen Job bei einer Fluglinie bewirbt.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri wollte negative Folgen nicht ausschließen. Der Prozessvertreter der Bundesregierung betonte hingegen, dass es keine generelle Abfrage der Terrordatei bei Sicherheitsüberprüfungen gebe.
Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen.
una/dpa/LTO-Redaktion
Mündliche Verhandlung über Antiterrordatei: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7484 (abgerufen am: 16.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag