Müssen sich Leipziger Justizbedienstete nach dem Suizid des Terrorverdächtigen al-Bakr Fahrlässigkeit vorwerfen lassen? Die Familie des Toten besteht wohl auf eine staatsanwaltschaftliche Untersuchung.
Die Familie des toten Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr will nach Medienberichten gegen Beamte der sächsischen Justiz Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Dies habe der deutsche Anwalt der Familie bestätigt, berichteten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR.
Der mutmaßliche Terrorist hatte sich in der vergangenen Woche in seiner Zelle in der Untersuchungshaft in Leipzig erhängt. Hinterher hatte es Kritik an den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Leipzig gegeben. Auch Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow war stark in Kritik geraten. Die Vorwürfe, der Tod des 22-Jährigen hätte verhindert werden können, wies er jedoch zurück.
Die Familie des Syrers sieht das wohl anders. Man müsse prüfen, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie al-Bakr in einem gewöhnlichen Haftraum allein ließen und nur alle 30 Minuten nachsahen, obwohl der Inhaftierte bereits die Lampe in seinem Haftraum zerstört und an den Steckdosen manipuliert hatte, sagte der Leipziger Anwalt der Familie, Alexander Hübner, der Zeitung und den beiden Sendern.
Indes lässt ein weiterer Bericht eine Fehleinschätzung der Polizei vermuten. Nach Informationen des Spiegel hat al-Bakr schon Wochen vor der Festnahme und seinem späteren Suizid in Leipzig mit Sprengstoff experimentiert. Wie das Magazin berichtet, weisen darauf Spuren hin, die der Syrer Ende August in einem Apartmenthotel der Messestadt hinterlassen habe. Demnach wurde die Einrichtung durch das Hantieren mit Chemikalien stark beschädigt. Fotos aus der Küche zeigten Rußspuren, braune Flecken wie von Flammen an der Abzugshaube und Spuren am Spülbecken wie von Säureschäden, heißt es in dem Bericht. Der Hotelbesitzer habe nach al-Bakrs Verschwinden Anzeige erstattet. Allerdings habe die Polizei den Vorfall lediglich als Sachbeschädigung eingestuft.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Nach Suizid von Terrorverdächtigem: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20950 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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