AG Berlin verurteilt Mutter zu Bewährungsstrafe: Sohn schwänzt Schule fast 1000 Mal

23.08.2013

Eine Mutter, deren Sohn fast 1000 Mal die Schule geschwänzt hatte, ist zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Hausfrau, die selbst Analphabetin ist, sei der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig, hieß es am Donnerstag zur Begründung vor dem Berliner AG.

"Sie hätten einen feinen Jungen haben können, das haben sie ihm verbaut", sagte die Richterin Kerstin Deike. Der Teenager hat die Schule ohne Abschluss verlassen. Er kann nicht schreiben und lesen und keine Berufsschule besuchen. Der Sohn der Angeklagten sei durchschnittlich intelligent und hätte das Rüstzeug gehabt, etwas zu werden, befand das Berliner Amtsgericht (Urt. v. 22.08.2013, Az. 408 Ds 203/12).

Von September 2003 bis Januar 2012 hatte der heute 17jährige immer wieder unentschuldigt gefehlt. Zunächst kamen in einer Schule im pfälzischen Ludwigshafen 781 Tage zusammen. Die sechste Klasse versäumte er fast komplett. Zwölf Bußgeldbescheide gegen die fünffache alleinerziehende Mutter zeigten keine Wirkung. Auch nach dem Umzug im Januar 2010 nach Berlin änderte sich nichts.

Die Hausfrau und der Sohn - ihr Nesthäkchen - hatten im Prozess die Aussage verweigert. Die Schule hatte schon nach wenigen Fehltagen die Mutter und den sozialpädagogischen Dienst informiert. Nach Angaben des Direktors gab es ein einziges Gespräch mit der Frau. Damals habe sie das Fehlen mit Nierenproblemen und Bluthochdruck ihres Sohns begründet.

Mit dem Urteil kam die Mutter noch glimpflich davon - andere Gerichte verhängten in ähnlichen Fällen auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Berlin verurteilt Mutter zu Bewährungsstrafe: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9418 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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