Schiffsbesatzung mit Laserpointer geblendet: Urteil noch am selben Tag

29.10.2015

Es ist keine gute Idee, eine Schiffbesatzung mit einem Laserpointer zu blenden. Weil ein Mann dies von seinem Hotelzimmer aus getan hat, wurde er wenige Stunden nach der Tat zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein 60-Jähriger, der in Warnemünde den Steuermann eines Fährschiffs mit einem Laserpointer geblendet hat, ist bereits wenige Stunden nach der Tat verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Rostock verhängte am Mittwoch in einem beschleunigten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Wasserschutzpolizei in Rostock mitteilte, berichteten Besatzungsmitglieder des Fährschiffs am Mittwochmorgen, von einem grünen Licht aus einem Hotelfenster ca. 2 Minuten lang geblendet worden zu sein. Ein Sprecher des Landeswasserschutzpolizeiamt erklärte gegenüber LTO, dass bei der sehr beengten Seekanaleinfahrt in Warnemünde, insbesondere bei den schwierigen und ständig wechselnden Strömungs- und Windverhältnissen, die Besatzung auf gute Sicht angewiesen sei.

Bei einer anschließenden Durchsuchung des Hotels stießen die Beamten auch auf das Zimmer des 60-Jährigen. Dort fanden sie den Laserpointer.

Dank der schnellen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Rostock und der Kriminalpolizei stand der Mann bereits am Nachmittag in einem beschleunigten Verfahren vor dem Strafrichter, der direkt das Urteil sprach. Diese besondere Form des Strafverfahrens dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schiffsbesatzung mit Laserpointer geblendet: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17370 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen