Erziehungsstrafrecht am AG München: Jugend­li­cher zu 20 Stunden lesen ver­ur­teilt

14.08.2017

Das AG München hat einen Jugendlichen wegen einer Ordnungswidrigkeit zu 20 Stunden lesen verurteilt. In Kooperation mit der Hochschule München wird er danach sogar eine Abschlussarbeit abgeben müssen.

Weil ein 19-jähriger Motorradfahrer zum wiederholten Male durch sein nicht ordnungsgemäß befestigtes Nummernschild aufgefallen ist, hat das Amtsgericht (AG) München ihn zu einer Leseweisung von 20 Stunden verurteilt (Urt. v. 08.06.2017, Az. 1022 Ds 463 Js 134042/17). Er hatte sein Nummernschild in einem zu flachen Winkel angebracht, sodass es nur schlecht zu erkennen war.

Vor Gericht  zeigte sich der 19-Jähirge geständig. Bereits im Juni 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn, auch damals wegen seines Nummernschildes. Da er offenkundig beim ersten Mal nicht aus seinen Fehlern gelernt hat, griff das AG diesmal zu einer ganz besonderen Art der Strafe. "Über eine Leseweisung soll der junge Angeklagte motiviert werden, sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen", erklärt das AG.

Die erzieherische Maßnahme wird an der Hochschule München durchgeführt. Im Rahmen eines Erstgesprächs suchen sich die Jugendlichen aus einer größeren Anzahl von Vorschlägen Bücher aus, die zu ihren Interessen oder Problemlagen passen. In Gesprächsterminen wird dann über die Lektüre gesprochen und der Bezug zum eigenen Leben hergestellt. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben - laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erziehungsstrafrecht am AG München: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23935 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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