Wohl zum ersten Mal seit Inkrafttreten des neuen § 184 i StGB ist ein Urteil auf dieser Grundlage ergangen. Ein Mann muss für mehrere Monate in Haft, weil er einer Spaziergängerin an den Po gefasst hatte.
Vermutlich erstmals seit der Verschärfung des Sexualstrafrechts ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt worden - er muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG) Bautzen verurteilte einen 27 Jahre alten Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Az. 40 Ds 530 Js 866/17). Er hatte einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen ihren Willen drei Mal an den Po gefasst. Dafür bekam er drei Monate, ein weiterer kam für einen Ladendiebstahl hinzu. "Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgeber so gewollt", sagte Richter Dirk Hertle am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Bild-Zeitung über das Urteil berichtet.
"Es dürfte die erste Verurteilung deutschlandweit sein nach der neuen Vorschrift", sagte Hertle. Der Paragraf 184i trat, ebenso wie weitere Änderungen des Sexualstrafrechts, im November 2016 in Kraft. Seiner Einführung war eine kontrovers geführte rechtspolitische Debatte vorausgegangen, die unter anderem durch die Ereignisse der Kölner Silvesternacht zum Jahrswechsel 2015 / 2016 befeuert worden war. Zwei Wochen nach Inkrafttreten der Norm habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. "Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird nur gestärkt, wenn wir solche Taten auch konsequent bestrafen."
Mann bereits straffällig geworden
Der Angeklagte habe die Belästigung geleugnet und ausgesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte den Vorfall vor Gericht laut Bild anders: "Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will."
Hertle verwies auf die "hohe Straffälligkeitsquote" des erst seit März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers. Bisher hatte der Mann einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen erhalten, einschlägig vorbestraft war er nicht. Unmittelbar nach dem Strafbefehl habe der Mann zudem bei dem nun mit abgeurteilten Ladendiebstahl Waren im Wert von acht Euro entwendet. "Der brauchte einen Schuss vor den Bug", so Hertle. In seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Erstes Urteil nach neuem Sexualstrafrecht: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22895 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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