Der Vater, der sein 40 Tage altes Baby zum Preis von 5.000 Euro bei Ebay-Kleinanzeigen inserierte, hat sich nicht strafbar gemacht. Die Anzeige sei nur ein Scherz gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Vater des sogenannten "Ebay-Babys" eingestellt. Der 28-Jährige hatte Mitte Oktober seine damals 40 Tage alte kleine Tochter auf der Plattform Ebay Kleinanzeigen für 5.000 Euro zum Kauf angeboten. Seine Aussage, die Anzeige sei ein Scherz gewesen, sei nicht zu widerlegen, erklärte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Donnerstag in einer Mitteilung. Der Fall hatte große Empörung ausgelöst.
Mitarbeiter von Ebay hatten die in gebrochenem Deutsch formulierte Anzeige rasch bemerkt und gesperrt. Für die Staatsanwaltschaft war der wichtigste Gesichtspunkt für die Einstellung des Verfahrens, dass die Verkaufsanzeige nach gut einer halben Stunde von dem Beschuldigten selbst wieder gelöscht worden war. Der Mann gab an, von einer ähnlichen Auktion bei ebay inspiriert worden zu sein: In England habe ein Mann versucht, seine Ehefrau über eBay loszuwerden. Im Internet habe ihm das zu hoher Popularität verholfen. Als er jedoch erkannt habe, dass seine Anzeige möglicherweise ernst genommen werde, habe er diese unverzüglich gelöscht.
Das Familiengericht in Duisburg hatte Ende Oktober verfügt, dass das "Ebay-Baby" und seine damals 20 Jahre alte Mutter in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Dort leben Frau und Kind immer noch, wie die Stadt Duisburg bestätigte. Der Vater dürfe nur unter Aufsicht Kontakt zur Tochter haben.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Baby bei Ebay angeboten: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21558 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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