Anlässlich der Echo-Verleihung hat Satiriker Jan Böhmermann ein Musikvideo veröffentlicht. An der Zusammenstellung des Textes seien Schimpansen beteiligt gewesen, die er als Urheber bei der GEMA angemeldet habe. Geht das überhaupt?
Passend zur Echo-Verleihung am Donnerstagabend hat Satiriker Jan Böhmermann im Rahmen seiner Show Neo Magazin Royale ein Musikvideo veröffentlicht, in dem er die Oberflächlichkeit und Inhaltsarmut deutscher Popmusik persifliert. Der Text seines Songs sei, so Böhmermann, unter anderem aus willkürlich aneinandergereihten Werbeslogans, Kalendersprüchen und Zeilen aktueller Popsongs zusammengesetzt.
Über die Reihenfolge der vorselektierten Textbausteine habe aber nicht etwa er selbst bestimmt, sondern fünf Schimpansen aus dem Gelsenkirchener Zoo. "Das hier ist der fertige Text, von deutschen Schimpansen zusammengestellt, die jetzt alle bei der GEMA als Textdichter angemeldet sind", erklärte Böhmermann in seiner Sendung. Sodann bat er die Zuschauer um reichlich Unterstützung für den Song; man wolle für den Echo-Musikpreis im kommenden Jahr nominiert werden. Dieser wird nicht von einer Jury vergeben, sondern richtet sich nach dem kommerziellen Erfolg eines Songs, gemessen anhand der Verkaufszahlen und Chartplatzierungen.
Und tatsächlich: Unter dem Titel "Menschen Leben Tanzen Welt" und der GEMA-Werkdatenbank-Nummer 19167117-001 findet sich ein entsprechender Eintrag im Online-Portal der Autorengesellschaft. Als Komponisten und damit als Urheber sind dort u.a. ein gewisser "Bono Beau" und "Olaf Utan" eingetragen. Die GEMA bestätigte gegenüber LTO die erfolgreiche Registrierung des Song-Titels.
Affen als Urheber eines Liedtextes?
Aber können Tiere überhaupt Urheber eines Werkes sein? Die Frage stellte sich bereits 2014, als ein Affe mit einer von einem Fotograf installierten Kamera ein Selfie geschossen hatte. In Deutschland ist die Rechtslage dazu eindeutig: Hierzulande nimmt man an, dass Tiere keine schöpferischen Leistungen erbringen und damit auch keine Urheber sein können, erklärt Dr. Niklas Haberkamm von der Kölner Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum: "Das Urheberrecht schützt nach § 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz aber ausdrücklich nur solche persönlichen geistigen Schöpfungen. Damit können weder Tiere noch Maschinen urheberrechtlich geschützte Werke erschaffen."
Dass die Registrierung des Songs dennoch erfolgreich war, erklärt eine Sprecherin der GEMA gegenüber LTO so: "Herr Böhmermann hat sich einen Scherz erlaubt. Tatsächlich sind die humorigen Namen der vermeintlichen Affen Pseudonyme, hinter denen sich reale Personen verbergen. Tiere sind natürlich nicht als Autoren anmeldefähig." Damit erübrigt sich auch die Frage, ob nach den Statuten der Echo-Veranstalter auch nicht-menschliche Preisträger gekürt werden könnten.
Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob die Schöpfer der verwendeten Text-Schnipsel gegen Böhmerman und sein Team vorgehen könnten. "Der Schutz der verwendeten Slogans setzt aber eine gewisse Schöfpungshöhe voraus - und die wird im Regelfall nicht erreicht", sagt dazu Haberkamm. Genau deshalb hat Böhmermann sie schließlich ausgewählt.
Marcel Schneider, Böhmermann meldet Affen bei GEMA an: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22614 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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