Newsletter-Gate beim Bundesgerichtshof: Liebe… Alle?!

08.11.2016

Kleines Malheur beim BGH: Ein Technikfehler ließ Abonnenten des Gerichtsnewsletters Antwortmails an sämtliche Empfänger verschicken. In Karlsruhe hat man das Problem nun gelöst - und betont, dass die Empfängerliste anonym geblieben ist.

Montag, kurz nach halb vier. Anwälte, Richter, Studenten, Journalisten und juristisch interessierte Bürger sind irritiert. Wer ist Rechtsanwalt A. Labus? Warum schreibt er ihnen eine Email? Und was bitte soll "Jejejeje :-)" heißen?

Grund für die Verwirrungen: Eine Technikpanne beim Bundesgerichtshof (BGH). Der bietet einen kostenlosen Newsletter an, in dem er vor allem öffentlichkeitswirksame Termine ankündigt und Entscheidungen zusammenfasst. Auch Neuzugänge, Pensionierungen und andere Angelegenheiten des Gerichts werden dort bekannt gemacht. Viele Juristen halten sich mit dem Newsletter über die aktuelle Rechtsprechung des BGH auf dem Laufenden.

Antwort auf Newsletter an alle Empfänger weitergeschickt

Am Montagnachmittag erhielten sie zunächst die Zusammenfassung einer Entscheidung des 2. Strafsenats, der ein Strafurteil des LG Darmstadt aufgehoben hatte, weil eine Richterin der zuständigen Kammer entgegen der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes an der Hauptverhandlung teilgenommen hatte. Rechtsanwalt Labus hatte die Nachricht wie viele andere auch gesehen und wollte sie an einen Kollegen weiterleiten, sandte sie jedoch versehentlich auch an die Absenderadresse beim BGH zurück.

Das wäre eigentlich nicht weiter tragisch und wäre außer vielleicht der Pressestelle in Karlsruhe auch niemandem aufgefallen: Die Empfänger können ihre Adressen untereinander (wie bei Newslettern üblich) schließlich nicht sehen, eine "Allen Antworten"-Option gibt es dementsprechend nicht. Dennoch geschah genau das: Durch einen technischen Fehler wurde Labus' Mail an den Verteiler weitergereicht. Wie viele Abonnenten er insgesamt erreichte, konnte man beim BGH nicht sagen – vermutlich sind es mehrere Tausend. Die erhielten bald darauf jedenfalls auch die Mail einer Kölner Rechtsassessorin, die bemerkte "Da freut sich der Herr Labus aber :)" und anschließend ein paar Zeilen, die Rechtsanwalt Labus selbst zur Klarstellung auf den Weg gebracht hatte.

Reaktionen von amüsiert bis gereizt

In den sozialen Netzwerken ließen die Reaktionen nicht lange auf sich warten. Hashtags wie #NewsletterGate kursierten bald, "Jejejeje" wurde zur scherzhaften Wendung. Auch in das Email-Postfach von Labus ist seitdem Bewegung gekommen. Die meisten Reaktionen, die er erhalten habe, seien witzig gewesen, so der Münchener Gesellschaftsrechtler gegenüber LTO. "Einige haben die Sache aber auch falsch verstanden, obwohl für jeden offensichtlich war, dass es sich um einen technischen Defekt handelte."

Und der Fehler lag ganz offenbar nicht bei ihm, sondern beim BGH. Laut einer Pressemitteilung vom Dienstag hatte eine fehlerhafte Konfiguration in den E-Mail- und Newsletter-Systemen bei dem IT-Dienstleister des Gerichts zur Folge, dass die Empfänger des Newsletters durch einen Klick auf "Antworten" ungewollt eine Antwort-Email an alle Abonnenten verschicken konnten. Die Pressestelle wies aber darauf hin, dass dabei die Email-Adressen der Newsletter-Empfänger nicht weitergegeben wurden. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Newsletter-Gate beim Bundesgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21094 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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