Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Mann erbeutet 44.000 Euro am Pfand­au­to­maten

16.11.2016

Wenn das Geld am Monatsende knapp wird, müssen auch mal die letzten Pfandflaschen weg. Eine so stattliche Summe wie der 37-Jährige, der heute in Köln vor Gericht stand, dürften dabei aber die wenigsten zusammen bekommen.

Am Ende konnte selbst der Richter nicht umhin, dem Angeklagten seine Bewunderung auszudrücken: "Das ist ja schon logistisch eine Meisterleistung", zitiert ihn der Kölner Stadt-Anzeiger. "Da haben Sie ja den ganzen Tag nichts anderes gemacht, als den Automaten zu bedienen." Genau das dürfte der Mann getan haben, der ein und die selbe Flasche um die 180.000-mal einem Pfandautomaten unterjubelte und damit über 40.000 Euro erbeutete. 

Das Amtsgericht (AG) Köln verurteilte ihn dafür am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde (Urt. v. 16.11.2016, Az: 612 Ls 73/16). Bei seinem Vorgehen hatte der 37-Jährige durchaus Einfallsreichtum bewiesen: Mit einem Holztunnel und einem Magnetsensor manipulierte er den Pfandautomaten so, dass er die Flasche zwar einscannte und das Pfand verbuchte, sie aber nicht schredderte.

Ein Computerbetrug nach § 263a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) habe aber nicht vorgelegen, erklärte Gerichtssprecher Volker Köhler gegenüber LTO: "Es wurde nicht der eigentliche Vorgang der Datenverarbeitung beeinflusst". Tatsächlich sei durch die mechanische Manipulation erst das Personal an der Abrechnungsstelle getäuscht worden.

Über welchen Zeitraum der Mann die Pfandflasche dann immer wieder einlesen ließ, ist nicht bekannt. Im Laufe der Zeit kam er damit aber auf eine Summe von 44.362,75 Euro. Tatsächlich fiel der Betrug dem Betreiber des Pfandautomaten, der Deutschen Pfandsystem GmbH, zunächst nicht auf. Erst ein anonymer Hinweis an die Polizei ließ die Machenschaften schließlich auffliegen.

Auf die bewundernden Worte des Richters für seine Ausdauer ließ es sich der Angeklagte dann auch nicht nehmen, sein Vorgehen weiter zu erläutern: "Ich habe ein Radio danebengestellt, weil es mir sonst zu langweilig war".

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21179 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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