Cyberangriffe machen einen wachsenden Anteil der Wirtschaftskriminalität aus. Doch nur wenige Betriebe sind gut geschützt und die Strafverfolgung stößt an ihre Grenzen. NRW-Justizminister Peter Biesenbach fordert zu mehr Eigenvorsorge auf.
Laut einer Studie des IT-Branchenverbands Bitkom ist der volkswirtschaftliche Gesamtschaden, der in Deutschland bislang durch Hackerangriffe entstanden ist, auf etwa 55 Milliarden Euro zu beziffern – mit steigender Tendenz. In die Summe eingerechnet sind unter anderem Kosten für die Verletzung von Patentrechten, Ermittlungen, Erpressungszahlungen oder Unternehmensverluste infolge negativer Berichterstattung.
Mahr als drei Viertel aller Unternehmen gaben in der repräsentativen Bitcom-Befragung an, von Cyberkriminalität betroffen zu sein - die meisten durch Versuche, über Schadsoftware und Mails an Unternehmensdaten zu gelangen oder Funktionen zu manipulieren. Dennoch kam die Studie zu dem ernüchternden Ergebnis: "Selbst Firewall, Virenscanner und Backup sind nicht bei allen im Einsatz." Erweiterte Sicherheitsvorkehrungen habe im vergangenen Jahr erst jedes dritte Unternehmen getroffen.
Cybercrime ist "einfach und verlockend"
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mahnt vor diesem Hintergrund mehr Eigenvorsorge der Unternehmen an. "Im Internet hat sich eine Servicewirtschaft für Kriminelle entwickelt, die vor allem die organisierte Kriminalität für sich zu nutzen weiß", sagt er. "Schadsoftware gibt es wie im Kaufhaus von der Stange. Das macht Cybercrime für Kriminelle einfach und verlockend." Dabei gehe es um Wirtschaftsspionage, Diebstahl von Kundendaten oder Erpressung im großen Stil.
"Ein Angriff gegen eine IT-Infrastruktur kann das operative Geschäft auch völlig lahmlegen. Es hilft daher nichts, die Unternehmensgeheimnisse in den Panzerschrank einzuschließen", unterstrich der Minister. Auch die IT-Infrastruktur der Unternehmen müsse endlich fit gemacht werden. "Denn solange der Beutefang im Internet einfach zu leicht ist, stößt auch die Strafverfolgung an ihre Grenzen", so Biesenbach.
Im vergangenen Jahr konnte die Polizei in NRW nur 8.210 von insgesamt fast 23.000 erfassten Cybercrime-Straftaten aufklären. Laut Lagebild Cybercrime der NRW-Polizei war das mit 36 Prozent bereits die höchste Aufklärungsquote der vergangenen zehn Jahre. Zu den häufigsten Delikten zählten demnach das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) und unterschiedliche Arten des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB. Während das Ausspähen von Daten 2017 gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent auf 2.893 Fälle gesunken ist, gab es beim Computerbetrug gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 3,3 Prozent auf 16.321 Fälle.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Cyberkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31841 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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