Gibt es nun mehr Geld für Anwälte und Notare? Die Bundesjustizministerin zeigte sich im LTO-Interview zuversichtlich, dass das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz doch noch in dieser Legislaturperiode kommt. Mitten im Wahlkampf sprach sie aber auch über die Gleichstellung Homosexueller sowie den NSU-Prozess und erwähnte ganz nebenbei, dass Versicherer und Banken bald nicht mehr vor negativen Grundsatzentscheidungen flüchten können sollen.
LTO: Aus aktuellem Anlass müssen wir nachfragen: Am Donnerstag kam die lang erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung Homosexueller auch im Steuerrecht. Das Ehegattensplitting muss – rückwirkend seit 2001 – auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Das war nach den letzten Entscheidungen aus Karlsruhe absolut zu erwarten. Dennoch haben Sie erst jetzt einen Entwurf angekündigt, der Homosexuelle – auch in Bezug auf Adoptionsrechte – endgültig gleichstellt. Das soll "durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar" sein. Warum erst jetzt? Warum sind Sie so lange Karlsruhe hinterher gelaufen, statt selbst aktiv zu werden?
Leutheusser-Schnarrenberger: Karlsruhe hat jetzt mehrere Entscheidungen getroffen, die ganz klar in die Richtung gehen, dass es verfassungsrechtlich keine Unterscheidung mehr geben soll zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebensgemeinschaft. Wir wollten als FDP schon viel früher auch die Ungleichbehandlung im Einkommensteuerrecht beseitigen, aber für die Union war das nicht konsensfähig. Einen Konsens gab es allein darüber, dass wenn das Verfassungsgericht entscheidet, dieses Urteil zügig umgesetzt wird.
Nun sind wir diejenigen, die reagieren und nicht agiert haben. Ich hätte lieber agiert – aber am Ende bin ich froh, wenn wir die Ungleichbehandlung beseitigen.
LTO: Sehen Sie Auswirkungen auf das Ehegattensplitting an sich?
Leutheusser-Schnarrenberger: Jetzt können wir nur das Ehegattensplitting auch auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anwenden. Was dann mit Blick auf das Familiensplitting noch debattiert wird, wird in die nächste Legislaturperiode fallen. Jetzt bin ich strikt dafür, das Splitting auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden.
LTO: Und das tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode?
Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben nur noch wenige Wochen, aber ich bin optimistisch, auch in Bezug auf das, was ich aus den Kreisen des Koalitionspartners höre. Der federführende Minister hat bereits signalisiert, dass das schnell umsetzbar ist. Es ist überschaubar, darstellbar und vom rechtlichen Regelungsgehalt her nicht sonderlich schwierig.
Kostenrechtsmodernisierung: "Was wir jetzt nicht schaffen, wäre lange nicht mehr machbar"
LTO: Schwieriger könnte es werden, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzukriegen. Es hat den Bundestag passiert, ein Inkrafttreten zum 1. Juli war geplant. Voraussichtlich wird das Gesetz aber nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen, am Freitag verhandelt der Bundesrat. Begründung: Für die Länder sei das parallel behandelte Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts viel zu teuer. Sie haben sich auf dem Anwaltstag bereits optimistisch geäußert – aber glauben Sie wirklich, dass die Erhöhung der Vergütung von Anwälten und Notaren noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin ganz zuversichtlich, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Alle müssen sehen, dass alles, was wir jetzt nicht mehr schaffen, für eine längere Zeit nicht mehr machbar wäre. Auch eine wiederum schwarz-gelbe Bundesregierung würde das, wenn man einmal damit gescheitert ist, sicherlich nicht unbedingt als ersten Punkt wieder auf ihre Agenda nehmen. Ich halte den Beschluss des Bundestages für gut, er nimmt auch die Anliegen der Länder in den Blick.
LTO: Haben 15 von 16 Ländern Unrecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Justiz mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch zukünftig nicht kostendeckend wird arbeiten können? Sie halten die Erhöhung der Gerichtsgebühren für "mit Augenmaß" erfolgt.
Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt nie eine volle Deckung der Kosten für die Justiz durch die Gerichtsgebühren. Es geht um den Kostendeckungsgrad. Auch dieser schwankt ja, auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Verfahren. Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen. Dann besteht eher die Gefahr, dass weniger Bürger zu Gericht gehen. Man muss das vorsichtig austarieren, das Paket beinhaltet ja viele Aspekte, die Anwaltschaft, die Notare, Einzelgebühren und Wertgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Es ist die Mühe wert, am Ende ein Ergebnis zu bekommen – und dieses Bestreben eint uns, das gilt auch für die Länder.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8872 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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