Die PARTEI führt Parteienfinanzierung ad absurdum: Geld für Geld vom Staat

von Dr. Sebastian Roßner

14.10.2015

Die PARTEI startete Ende 2014 eine Aktion, mit der sie die Schwächen der Parteienfinanzierung aufzeigte und gleichzeitig ausnutzte. Sebastian Roßner erklärt, was geschah und warum sie damit bei der Bundestagsverwaltung durchkommen dürfte.

Satire drückt die Wahrheit oft am deutlichsten aus. Das gilt auch für die Regeln, nach denen der deutsche Staat die politischen Parteien finanziert. Seit dem 30. September beschäftigt sich die Bundestagsverwaltung mit den Rechenschaftsberichten der Parteien für das Rechnungsjahr 2014. Derzeit entscheidet sich also, welche Partei Gelder in welcher Höhe vom Staat erhält. Die PARTEI legt dabei den Finger besonders tief in die Wunde. Ende 2014 bot sie ihren Anhängern und Sympathisanten ein eigentümliches Geschäft an: Die Truppe um Martin Sonneborn sicherte zu, gegen Zahlung von 25, 55 oder 105 Euro dem Käufer 20, 50 oder 100 Euro und zwei Postkarten zurückzusenden. Der direkte Gewinn aus der nur wenige Wochen laufenden Aktion war bescheiden.  Die PARTEI selbst beziffert ihn auf 260,80 Euro. Der indirekte Effekt aber ist vermutlich weit größer, 240.000 Euro zusätzlich für Die PARTEI werden genannt. Wie kann das sein?

In der Antwort liegt der satirische Mehrwert der Aktion. Das im Detail relativ komplizierte Recht der staatlichen (Teil-)Finanzierung politischer Parteien sieht im Kern zwei Kriterien vor, von denen der staatliche Geldsegen abhängt. Für jede gewonnene Stimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gibt es Geld aus öffentlichen Kassen und auch zu jedem selbst eingeworbenen Euro an Spenden und Mitgliedsbeiträgen gibt der Staat etwas hinzu.

Dass staatliche Gelder aber nur fließen, wenn die Bürger eine Partei in der einen oder anderen Form unterstützen, geht auf das zweite Parteienfinanzierungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 26.11.1991, Az. 2 BvE 2/89) zurück. Damit die öffentlichen Geldquellen aber nicht zu üppig sprudeln und die Parteien finanziell nicht allzu abhängig vom Staate werden, sondern sich weiter um Unterstützung bei den Bürgern bemühen, verordneten die Verfassungsrichter zugleich, dass die an alle Parteien ausgezahlte Gesamtsumme ein gewisses Maß nicht übersteige (sogenannte "absolute Obergrenze") und - dies ist für die Geldverkäufe von Die PARTEI von Belang - dass die Summe der staatlichen Zuwendungen an eine Partei "die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten" dürfe (sogenannte "relative Obergrenze").

Problem: Sogar Verlustgeschäfte generieren Einnahmen

Der Gesetzgeber nahm sich die Worte aus Karlsruhe zu Herzen und knüpfte die staatlichen Subsidien an die "Einnahmen", die eine Partei erzielt, § 18 Abs. 5 S. 1 Parteiengesetz (PartG). Mit "Einnahmen" sind nur Zuflüsse an Geld und geldwerten Vorteilen gemeint, ohne dass dabei die Aufwendungen abgezogen würden, die nötig waren, um die Einnahmen zu erzielen. Diese Methode, Einnahmen zu berechnen, führt dazu, dass auch Verlustgeschäfte sich einnahmesteigernd im Sinne von § 18 Abs. 5 S. 1 PartG auswirken können. Dies wäre nicht schlimm, wenn es nur darum ginge, festzustellen, wieviel Unterstützung eine Partei in der Bevölkerung genießt. Verlustgeschäfte tragen aber nicht dazu bei, die Partei von staatlichem Geld in einem gewissen Maß unabhängig zu halten, was eben Hauptzweck der relativen Obergrenze ist.

Problematisch ist zudem, dass auch solche Geschäftsmodelle die Einnahmen der Parteien steigern, die lediglich auf einen möglichst hohen Umsatz abzielen. Bahnbrechend war in dieser Hinsicht die Alternative für Deutschland (AfD), die im vergangenen Jahr etwas überraschend in den Goldhandel einstieg. Die AfD hatte ein ähnliches Problem wie Die PARTEI, nämlich große Wahlerfolge, die eigentlich entsprechend erfreuliche Summen staatlicher Fördergelder bedeuten würden, wenn es nicht die Kopplung an die selbst erwirtschafteten Einnahmen gäbe. Der Einstieg in den Edelmetallhandel versprach einen Ausweg, denn auch wenn Gold bekanntlich ein teures Gut ist, so brachten die Kunden mit dem Goldkauf zu marktüblichen Kursen kaum ein Opfer zugunsten der AfD. Sie tätigten vielmehr eine relativ sichere Wertanlage mit Gewinnchance, die sie zudem jederzeit leicht wieder zu Geld machen konnten. Die Umsätze aber schlugen bei der AfD als Einnahmen zu Buche und ermöglichten ihr so, mehr staatliche Zuschüsse zu realisieren.

System der Parteienfinanzierung der Lächerlichkeit preisgegeben

Über die Unterstützung der Partei in der Bevölkerung sagen diese Einnahmen also wenig aus, auch die Unabhängigkeit der AfD von staatlicher Unterstützung wurde kaum gefördert, aber dem Parteiengesetz entsprach diese Praktik und die Bundestagsverwaltung erkannte die Gold-Umsätze der AfD zähneknirschend als Einnahmen im Sinne der Vorschriften über die Parteienfinanzierung an.

Die PARTEI trieb dann das "Umsatz-gleich-Einnahme-Spiel" noch weiter und lancierte ihr "Euro-gegen-Euro-und-Postkarten-Modell". Die Bundestagsverwaltung signalisierte Pressemeldungen zufolge recht rasch, dass sie einer Anerkennung der Umsätze als Einnahmen sehr skeptisch gegenüberstehe. Doch sie sollte auch diese Kröte schlucken und die Umsätze anerkennen. Denn "Die PARTEI" hat zwar überdeutlich gemacht, welche absurden Folgen sich aus den geltenden Regelungen ergeben können. Aber ihr Geschäftsmodell entspricht diesen Regelungen.

* Anm. d. Red.: Sachliche Klarstellung am Tag der Veröffentlichung, 16:03 Uhr: die Versandkosten, die zunächst fälschlich als zuzüglich zu zahlen angegeben waren, wurden entfernt. Die Versandkosten waren im Kaufpreis enthalten.

Zitiervorschlag

Sebastian Roßner, Die PARTEI führt Parteienfinanzierung ad absurdum: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17176 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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