Nach monatelangem Ringen haben sich Justizminister Marco Buschmann und Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke auf ein Gesetz zur neuen Verbandsklage geeinigt. Am Mittwoch soll das Kabinett den Entwurf beschließen.
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium (BMJ) und das von den Grünen geleitete Umwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) haben sich nach langem Streit auf einen Gesetzentwurf zur sog. Abhilfeklage verständigt. Mit dem Gesetz muss die Europäische Verbandsklagenrichtlinie (2020/1828) umgesetzt werden.
Von Deutschland gefordert wird durch die Richtlinie u.a. die Einführung einer neuen Abhilfeklage, die – anders als die bisherige Musterfeststellungsklage – nicht auf bloße Feststellung, sondern auf Leistung gerichtet ist. Qualifizierte Verbände und Verbraucherzentralen sollen mit dieser Klagemöglichkeit die Ansprüche von Verbraucher:innen und kleinen Unternehmen bündeln, um dann von den verklagten Unternehmen Schadensersatz oder sonstige Abhilfe zu fordern.
Details zur Einigung wird Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz vorstellen. "Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien - Massenverfahren seien eine Herausforderung für die Justiz", hieß es aus dem BMJ. Mit dem neuen Klageinstrument würden Verbraucherrechte gestärkt und die Justiz entlastet. Zugleich erhielten laut BMJ die Unternehmen die nötige Rechtssicherheit.
BMJ: "Die Zeit drängt"
Ein Sprecher des BMJ bestätigte gegenüber LTO, dass der Entwurf am Mittwoch ebenfalls im Bundeskabinett behandelt würde. "Die Zeit für die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie drängt. Die morgige Kabinettsbefassung ist ein entscheidender Schritt nach vorn. Damit machen wir den Weg frei für die Beratung im parlamentarischen Verfahren."
Eine Zustimmung im Kabinett gilt nach dem monatelangen Streit innerhalb der Bundesregierung und einer gerade erst durchgeführten Länder- und Verbändeanhörung nun als reine Formsache. Zu einer ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag könnte es dann bereits im April kommen.
Wie ein Damoklesschwert schwebte bis zuletzt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren über dem Vorhaben: Denn Deutschland hätte das Vorhaben eigentlich bis zum 25. Dezember 2022 umsetzen sollen, jedenfalls aber müssen die entsprechenden Vorschriften spätestens am 25. Juni 2023 in Kraft treten.
Neuer Entwurf weniger unternehmensfreundlich?
Massiv gestritten wurde im Wesentlichen um eine angemessene verbraucherrechtliche Ausgestaltung des Vorhabens. Während Buschmann das neue Klageinstrument im Wesentlichen an die Mechanismen der bereits geltenden Musterfeststellungsklage anpassen wollte, verlangten das BMUV eine stärker verbraucherrechtliche Ausrichtung. Buschmann war von grüner Seite vorgeworfen worden, in seinem ursprünglichen Entwurf zu sehr die Interessen der Unternehmen im Blick zu haben.
Geeinigt haben sich die Ampel-Partner nun aber in einem der wesentlichen Punkte und zwar über den Zeitpunkt, bis zu dem sich Verbraucher:innen für die neue Verbandsklage anmelden müssen. Buschmanns Entwurf sah zunächst wie bei der Musterfeststellungsklage ein Opt-In System mit kurzer Frist vor. Danach hätten Verbraucher:innen ihre Ansprüche spätestens am Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung zum Verbandsklageregister anmelden müssen. Wie LTO erfuhr, ist Buschmann hier nun den Grünen entgegengekommen. Eine Anmeldung soll Verbraucher: innen nun auch noch innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem erstem Verhandlungstermin möglich sein.
Der in der grünen Bundestagsfraktion für das Thema zuständige ehemalige Hamburger Justizsenator und Bundestagsabgeordnete Till Steffen freute sich: "Endlich geht es weiter voran mit der Verbandklage. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns mehr Tempo ein. Erfreulich ist, dass im Vergleich zum Referentenentwurf weitere Verbesserungen erzielt werden konnten", so Steffen.
Allerdings deutete der Grünen-MdB gegenüber LTO auch noch mögliche Änderungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren an: "Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher: innen und Konzernen herrscht." Diese könne nur erreicht werden, wenn die Instrumente für die Verbraucher: innen auch praktikabel seien.
BMJ und BMUV legen Streit bei: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51420 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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