Diskussionsrunde zum NSU und dem Verfassungsschutz: "Schnelle Hilfe nach acht Jahren?"

von Claudia Kornmeier

01.11.2012

Am vergangenen Halloweenabend stellten sich Kölner Studenten und Anwälte nicht Hexen, Vampiren und Geistern, sondern Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Gemeinsam mit der SPD-Politikerin Högl, dem SZ-Journalist Leyendecker und dem Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Keupstraße diskutierten sie über die Arbeit des U-Ausschusses, den Einsatz von V-Leuten und die Fantasielosigkeit der Ermittler.

"Neonazis beobachten Neonazis und werden dafür vom Staat bezahlt." Mit diesen Worten eröffnete der Vorsitzende des Vereins zur Förderung des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Köln, der Strafrechtsprofessor Cornelius Nestler, die Diskussionsrunde zu der sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl und der SZ-Journalist Hans Leyendecker eingefunden hatten. Auf dem Programm stand der Nationalsozialistische Untergrund (NSU), das Versagen des Verfassungsschutzes und die Rolle der V-Leute. Geladen hatte neben dem Förderverein der Kölner Anwaltverein; und so saßen außer Studenten vor allem Anwälte im Publikum.

Am 13. November jährt sich der Haftbefehl gegen Beate Zschäpe, das letzte lebende mutmaßliche Mitglied der rechtsextremistischen Vereinigung NSU. Zschäpe stellte sich der Polizei, nachdem sich ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im November 2011 bei einem Polizeieinsatz nach einem Banküberfall im thüringischen Eisenach das Leben genommen hatten.
Seitdem ermittelt die Bundesanwaltschaft. Die Gruppe wird verdächtigt, die Mordserie in den Jahren 2000 bis 2006 an ausländischen Gewerbetreibenden, das Nagelbomben-Attentat in Köln im Jahr 2004 sowie den Polizistenmord in Heilbronn im Jahr 2007 begangen zu haben. "Die Mordserie war ein Anschlag auf unsere Demokratie. Wir waren alle zu recht entsetzt", sagte Högl am Mittwochabend.

Högl: Aktenschreddern nährt Verschwörungstheorien

Immer wieder berichteten Medien, Verfassungsschutzbehörden hätten zumindest über V-Männer Kontakt zu den NSU-Mitgliedern gehabt. Die Morde hätten sehr viel früher aufgeklärt, wenn nicht gar verhindert werden können. Im Bundestag sowie in den Landtagen von Bayern, Sachsen und Thüringen wurden Untersuchungsausschüsse eingerichtet, um die Versäumnisse der Verfassungsschutzämter zu klären.

Högl ist Obfrau der SPD-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags.  Zu Beginn sei sie skeptisch gegenüber der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gewesen. "Das ist ja eigentlich ein Kampfinstrument der Opposition. Das Thema eignet sich aber nun wirklich nicht für parteipolitischen Streit." Hinzu seien die Zweifel gekommen, ob elf Abgeordnete überhaupt etwas herausfinden und ausrichten können. Nach neun Monaten Arbeit zeigt sich die promovierte Volljuristin aber zufrieden: "Ich denke, wir konnten wirklich etwas zutage fördern."

Die "Aktion Konfetti" – das Aktenschreddern eines Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) am 11. November 2011 in Köln – das sei nach der unaufgedeckten Mordserie ein zweiter Skandal gewesen, der vielleicht sogar noch viel nachhaltiger das Vertrauen der Bürger in den Verfassungsschutz zerstört habe. "So etwas nährt Verschwörungstheorien."

Högl will den Verfassungsschutz dennoch nicht auflösen. Die Skepsis, die eine Strafverteidigerin aus dem Publikum äußerte, teilte sie nicht. Sie wisse nicht, wer die Arbeit sonst übernehmen könne. Eine Ansicht die der Journalist Leyendecker wohl nicht ganz teilte. "Man muss schon fragen, ob wir bestimmte Ämter noch brauchen."

Detaillierte Kriterien für Einsatz von V-Leuten

Auch eine Zentralisierung der Verfassungsschutzämter hält die SPD-Politikerin für keine gute Lösung, obwohl sich der NSU den Föderalismus zu Nutzen gemacht habe. Die politischen Verantwortlichkeiten müssten klar sein; am besten sollte der Verfassungsschutz als Abteilung in die Innenministerien eingegliedert werden. Mehr parlamentarische Kontrolle, das sei außerdem entscheidend.

Ebenso wenig will sie die V-Leute abschaffen, also die Vertrauenspersonen, die den Strafverfolgungsbehörden nicht angehören, diese aber bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit unterstützen. Ihre Identität bleibt grundsätzlich geheim. In der Regel erhalten sie Geld für die Informationsbeschaffung. "Bisher hat noch niemand eine bessere Idee gehabt, wie man sonst an Informationen aus der Szene herankommen kann." Es müsse aber klarere Kriterien geben: "Wer wird angesprochen, wie viel wird wofür gezahlt, wer führt die V-Leute."

Ende August präsentierte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ein Hintergrundpapier, in dem er detaillierte und einheitliche Vorgaben für die Werbung und Führung von V-Personen fordert. Als zentrale Stelle soll das BfV dienen, das einen Überblick über die von Bund und Ländern eingesetzten V-Leute haben soll. Die G-10-Kommission soll den Einsatz der V-Leute parlamentarisch kontrollieren. Kurz zuvor hatte die SPD ähnliche Vorschläge gemacht. Der hessische Landtag diskutierte bereits einen Entwurf zur Reform des Landesverfassungsschutzes. Eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von V-Leuten enthielt der Entwurf allerdings nicht.

Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Diskussionsrunde zum NSU und dem Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7441 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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