Stöhnen gehört leider auch unter Juristen zum politischen Geschäft, jüngst mal wieder über die "Anwaltsschwemme" oder zurückgehende Erwerbschancen. Die Juristerei mit der Philologie zu verknüpfen, könnte ein gangbarer Weg sein - ein fast vergessener Barockdichter ein Mittel zum Zweck. Daniel Casper von Lohenstein war auch Jurist – und dabei moderner als Ferdinand von Schirach, meint Martin Rath.
Vor zehn Jahren ging es den Juristen in Deutschland noch gut, weil sie zur Kanzlei-Eröffnung mit Striptease-Tänzerinnen, gebratenen Heuschrecken und einer "Dunkelkammer zum Abtasten" feiern konnten. Leider warfen Klaus Werle und Eva Buchhorn jüngst einem "Spiegel Online" nicht nur die brennende Frage auf, warum deutsche Spitzenanwälte Heuschrecken in Dunkelkammern abtasten sollten, sie fragten zuvörderst: "Wohin nur mit all den Anwälten?"
Ob die Verfügbarkeit nackter Tänzerinnen und gebratener Heuschrecken einen guten Maßstab für den Berufserfolg gibt, mag dahinstehen. Diagnostisch gab es am Menü von Werle und Buchhorn nicht viel zu mäkeln: Dass der "Anwaltsmarkt überbesetzt" sei, wird nicht zuletzt von anerkannten Autoritäten wie dem Deutschen Anwaltverein festgestellt. Zudem: DAX-Unternehmen budgetierten heutzutage ihre Anwaltskosten brutalstmöglich mit ausgeschriebenen "Pitches". Ob dass die breite Anwaltschaft von der üppigen spätrömischen Dekadenz (Kaiser Nero & Co.) in deutlich ärmere "spätrömische Dekadenz" (Guido Westerwelle) treibt, darf zwar bezweifelt werden.
Juristen mit Kriegsbemalung
Dass aber auch dem Juristen "mit voller Kriegsbemalung", also zwei Prädikatsexamen, angelsächsischem Master und/oder deutschem Doktortitel Hummer und Heuschrecke nicht mehr champagnerbenetzt in den Mund fliegen, ist eine kaum bestrittene Diagnose. Bei allen Bemühungen um bestmögliche Examina und Zusatzqualifikationen stellt sich jeder juristischen Bildungsgeneration die Frage: Was kann man sonst noch tun, mit seiner juristischen Bildung?
Eine Antwort könnte in einer entlegenen Nische liegen. So entlegen, dass man sogar Günter Grass für die Spur dankbar ist. Als der merkwürdige Mann aus Danzig noch wirklich gute Gedichte schrieb, also vor vielleicht 50 Jahren, schaute er sich dort um: in der Literatur des deutschen Barock. Hier wird man fündig. Von Germanisten lieblos als Vertreter der "zweiten schlesischen Dichterschule" klassifiziert, verdient der Dramatiker und Dichter Daniel Casper von Lohenstein (1635-1683) einen freundlichen Blick. Denn der Dichter Casper war auch ein erfolgreicher Jurist. Und er nutzte seine juristische Bildung besser als nur zum Schreiben von Rechtsgutachten - obwohl er das auch ganz gut tat.
Spitzenjurist in barocken Zeiten
Mit 20 Jahren beendete Casper bereits seine juristischen Studien, in einem Alter, in dem auch seinerzeit mancher Altersgenosse erst die gewöhnliche Schullaufbahn abschloss. Er studierte in Leipzig und Tübingen, kehrte in seine Heimatstadt Breslau zurück, wo er um das Jahr 1657 vom Rat als Anwalt zugelassen wurde: "Als Advokat erhält er Privilegien, die ihn im Rang zumindest über den Doctor Medizinae stellen", beschreibt der Freiburger Literaturhistoriker Adalbert Wiechert den sozialen Status des 22-jährigen Jungjuristen: "er wird von bürgerlichen Pflichten wie Einquartierung, Wegbesserung, Fronfuhr, Handdiensten, Bürgerwacht befreit, darf vor Gericht nicht gefoltert werden und darf bessere Kleider als die Bürger sowie einen Degen tragen".
Zum Syndikus der Stadt Breslau wurde Casper 1670 bestellt, drei Jahre später zum Obersyndikus. Den Adelszusatz von Lohenstein erhielt er mittels Nobilitierung seines Vaters Johann Casper. Wiechert deutet an, dass diese Adelung mit Blick auf die juristische Karriere des Sohnes erfolgte, der deshalb auf den Erwerb des juristischen Doktorgrades habe verzichten können. Als Syndikus bezog Daniel Casper von Lohenstein bereits ein stattliches Jahresgehalt von 600, als Obersyndikus ein Salär von 1.050 Reichstalern. Zum Vergleich: Der Stadtvogt, von den Funktionen her eine Mischung aus Kommunalaufsichtsbeamter und Amtsgerichtsdirektor, erhielt bescheidene 125 Reichstaler je Jahr.
Martin Rath, Recht und Literatur: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9941 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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