Rechtsgeschichten 1913: Katz, Maus und Rhetorik für Stoiber

von Martin Rath

19.05.2013

Von Eisenbahnern, die nach den Regeln der juristischen Kunst an einem "Schreck" sterben, über militärischen Richter-Verstand zum Reichsgerichtssound auf Schlagzeug – auch im Mai 1913 hatte das Justizwesen Unterhaltsames zu bieten. Mit einer Rhetorik, die Edmund Stoibers Augen zum Leuchten brächte, sinniert Martin Rath.

Die Welt ist klein. Jeder kennt jemanden, dem Nelson Mandela schon einmal die Hand geschüttelt oder huldvoll zugelächelt hat. Jedenfalls kennt jeder jemanden, der jemanden kennt, dem das widerfuhr. Zumindest kennt jeder jemanden, der das "Free Nelson Mandela"-Konzert am 11. Juni 1988 gehört hat. Wem das zu kompliziert ist, es wird sprachlich gleich noch wilder.

Die Welt ist aber nicht nur klein, sondern auch kurz. Im Jahr 1913 erhielt in Südafrika ein junger deutschstämmiger Mann namens Oswald Pirow (1890-1959) nach Schul- und Studentenjahren in Itzehoe, Kiel und London die Zulassung als Rechtsanwalt. Pirow machte Karriere als, so würde man heute sagen, rechtsextremistischer Politiker, wurde Justizminister, später Ankläger im "Treason Trial", in dem 1956 Nelson Mandela und Genossen wegen Verrats angeklagt waren.

Was juristisch im Mai 1913 geschah

Während Florian Illies in seinem Bestseller "1913. Der Sommer des Jahrhunderts" für den Mai 1913 als Marginalie zu berichten weiß, dass der 15-jährige Bertholt Brecht (1898-1956) unter Herzproblemen litt, mit der Folge, dass er wieder in Mutters Bett schlüpfte, nahmen sich das Reichsgericht zu Leipzig und der britische Innenminister in London allerlei Körperleid von Rechts wegen an.

Ende April 1913 war für das Vereinigte Königreich der "Prisoners (Temporary Discharge for Ill-health) Act, 1913" erlassen worden, der es dem Innenminister erlaubte, Strafgefangene mit Rücksicht auf gesundheitliche Beschwerden vorübergehend aus der Haft zu entlassen – um sie bei hinreichender Genesung wieder einsitzen zu lassen.

Mit dem Gesetz reagierte seiner Majestät Georg V. Regierung auf die zahlreichen Hungerstreiks inhaftierter Suffragetten, bürgerlicher Damen, die für das Frauenwahlrecht mit teils nicht zimperlichen Methoden protestierten. Ihren Kampf führten die Damen von Gesellschaft unter Einsatz von Leib und Leben. Die Hungerstreiks waren nicht zuletzt eine Reaktion auf den mittelalterlich verrotteten britischen Justizapparat.

Englischer Hungerstreik, preußischer Rückenmarksschreck

Den "Prisoners (Temporary Discharge for Ill-health) Act, 1913" nannte man wegen des Drehtür-Strafvollzugs bald auch boshaft "Cat and Mouse Act": Damen von Format in feucht-kalten Kerkern zu halten, sie zwangsweise zu ernähren, war einerseits anstößig. Andererseits war dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Das Ergebnis war ein Katz-und-Maus-Spiel mit den Überzeugungstäterinnen. Dem nicht zuletzt autoaggressiven Protest der britischen Frauenbewegung nahm ab 1914 der Weltkrieg etwas den Schwung, als die Damen sich unter anderem für die Einwerbung von Kriegsanleihen für den Staat einsetzten.

Das Reichsgericht in Leipzig war derweil am 2. Mai 1913 um die Versorgung einer rheinpreußischen Offiziers- und Beamtenwitwe besorgt (Az. III 548/12): Am 13. November 1910 war ein beamteter Eisenbahnassistent verstorben. Witwe und Waisen machten einen erhöhten Versorgungsanspruch gegen den preußischen Fiskus geltend, weil sein Tod unter anderem auf einen "Schreck" zurückzuführen sei, den er beim Zusammenstoß zweier Züge am 31. Dezember 1906 um 4 Uhr früh erlitten haben soll.

Das Urteil des Reichsgerichts dreht sich um die Frage, wann "eine den Anspruch begründende Folge des Unfalls erst später bemerkbar geworden" sei. Der Eisenbahnassistent hatte sich zu Lebzeiten bei den Ärzten nicht mit dem Gedanken durchsetzen können, der "Schreck" sei ursächlich für seine Erkrankung, die Kausalität aber "erst später" bemerkbar gewesen. Die Reichsgerichtsräte mochten ihm beziehungsweise seiner Witwe die daraus folgende späte Anmeldung seines Versorgungsanspruchs nicht anlasten: "Eine den Anspruch begründende Unfallfolge ist vielmehr erst dann 'bemerkbar geworden', wenn der 'Verletzte' nach sorgfältiger Prüfung gemäß seinem Urteilsvermögen zu der gewissenhaften Überzeugung kam oder kommen mußte, sein Leiden sei durch den Unfall verursacht […]."

Zitiervorschlag

Martin Rath, Rechtsgeschichten 1913: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8762 (abgerufen am: 16.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen