Im Dezember 2014 beunruhigte ein britischer Kanzlei-Consultant die Branche mit Prognosen zum künftigen Marktwert einfacher juristischer Dienstleistungen. Über die Auswirkungen "Künstlicher Intelligenz" auf Karrierechancen von Juristen wird im angelsächsischen Raum schon länger diskutiert. Martin Rath träumt von Google Glass für Juristen. Und was würde das für die Examen bedeuten?
Die Abenteuer des Pizzalieferjungen Philip J. Fry, von denen die Zeichentrick-Serie "Futurama" erzählt, beruhen sicher nicht auf den realistischsten Überlegungen zur Zukunft der menschlichen Gesellschaft: Der Ärmste landet, nachdem er zum Jahreswechsel 1999/2000 durch einen bösen Streich in einer Kryonik-Einrichtung konserviert wurde, nach seinem Auftauen im Jahr 3000 gleich wieder in seinem alten Job als Lieferjunge – nur dass er seine Arbeitsleistung nun in einem Betrieb des Raumfrachtgewerbes erbringt.
Wäre der Pizzalieferjunge Anwalt, gäbe es seinen Job dann noch, in dieser fernen Zukunft? Mit ihrer Untersuchung "The Future of Employment: How Susceptible are Jobs to Computerisation" (dt. etwa: "Die Zukunft der Beschäftigung: Wie anfällig sind Berufstätigkeiten gegenüber der Computerisierung?") lösten die in Oxford arbeitenden Forscher Carl Benedict Frey und Michael A. Osborne Ende 2014 im englischen Sprachraum eine kleine Flut an Publikationen zur Zukunft der Arbeit aus (PDF). Das Ergebnis in Kürze: nachdem der Rationalisierungsdruck in den vergangenen Jahrzehnten vielen Arbeitsplätzen in schmutzigen und gefährlichen Tätigkeitsbereichen den Garaus gemacht hatte, jedenfalls in den einst industrialisierten Ländern des Westens, gehe es nun massiv den Jobs in den sauberen Büroberufen an den Kragen.
47 Prozent aller Beschäftigungen IT-bedroht
So mancher dieser Kragen wird im kleidungstechnischen Zusammenhang mit juristischen Berufstrachten zu finden sein. Durch die englischsprachige Publizistik der Juristenzunft wehte im Jahr 2014 jedenfalls die aufgeregte Frage, in welchem Umfang die eigenen Berufsfelder von der Prognose Freys und Osbornes betroffen sind, die nicht weniger als 47 Prozent der US-amerikanischen Beschäftigungsverhältnisse von den weiteren Schritten der Digitalisierung bedroht sehen.
Umstürzende Folgen insbesondere für nachgeordnete oder vorbereitende Arbeit, die heute noch von Rechtsanwaltsfachangestellten und jungen Rechtsanwälten in Lawfirms geleistet wird, sieht David Holme, Vorstandschef des internationalen Outsourcing-Anbieters Exigent, durch die Entwicklung leistungsfähiger Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI): Als bedrohte Teilfunktionen werden das Zusammentragen fallrelevanter Informationen, die Prüfung rechtserheblicher Daten oder Dokumentationsaufgaben benannt, die von den "Bots" der IT-Systeme alsbald in erheblichem Umfang übernommen würden, soweit dies in anvancierteren Anlagen nicht schon geschieht.
Prognosen, die an ihren Vorfahrinnen leiden
Zuletzt kündigte eine Studie des britischen Beratungsunternehmens Jomati Consultants im Dezember 2014 den durchgreifenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Branche für das Jahr 2030 an. Die umfangreichen Datenbestände der großen Rechtsberatungsunternehmen würden dann von "Knowledge bots" durchforstet, deren Leistungsfähigkeit weit über die heutigen Systeme des Wissensmanagements hinausgingen.
Derartige Prognosen leiden gern ein wenig an der überbordenden Phantasie, die mit Fragen der sozialen Auswirkungen technischer Systeme einhergeht. Die Geschichte sozialtechnologischer Spekulationen hat gewiss einen Schlag ins Komische: Bereits 1973 sollte beispielsweise in Chile mit Hilfe der richtigen Software der Sozialismus etabliert werden. Der Militärputsch verhinderte, dass diese Idee an ihrer eigenen Unzulänglichkeit scheitern konnte.
Schon für das Jahr 2029 sieht der auch hierzulande recht bekannte US-Technologiefantast Ray Kurzweil die Möglichkeit kommen, dass Mensch- und Maschinenbewusstsein hybride Einheiten bilden könnten. Staatsnahe Berufsausübende haben hier leicht Bedenken: In Deutschland müssen sich heute Rechtsanwälte bekanntlich immer noch ernsthaft mit Justizdienststellen über die Anschlussnummern von Fax-Geräten streiten, Richter diktieren Aktennotizen über die Nichtherausgabe von E-Mail-Adressen, die dann von Schreibstellen-Mitarbeitern auf graues Papier gebracht werden – hierzulande striegeln wohl doch zu viele Justizwachtmeister das Amtsross, als dass man den Technologieprophezeiungen und den Unkenrufen zu den sozialen Auswirkungen künstlicher Intelligenz anders als skeptisch gegenüberstehen könnte. Und diese Haltung wird von akademischen Beobachtern der Automatisierungsthematik durchaus geteilt.
Martin Rath, Künstliche Intelligenz statt Anwälten?: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14326 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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