Nach der Kritik an Platzvergabe im NSU-Prozess: OLG München räumt verspätete Mails an Pressevertreter ein

11.04.2013

Die Forderung nach einem Neustart der Akkreditierung für den NSU-Prozess wird lauter. Denn inzwischen ist klar: Nicht alle Medien wurden gleichzeitig informiert. Das Münchner Gericht räumt in einer Stellungnahme an das BVerfG ein, einige E-Mails zeitverzögert versendet zu haben.

Weitere Pannen bei der Presse-Anmeldung für den NSU-Prozess rücken das Münchner Oberlandesgericht (OLG) noch stärker in die Kritik. Wenige Tage vor Verhandlungsbeginn mehren sich die Forderungen nach einer schnellen Lösung. Das Gericht hatte in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeräumt, einige Medien später als andere über den Start der Akkreditierung informiert zu haben. Zudem waren demnach einige Journalisten über den ungefähren Zeitpunkt des Akkreditierungsbeginns vorab informiert.

Das Münchner Gericht erklärte in der Stellungnahme, nach Fehlermeldungen seien die Namen aus dem Verteiler genommen worden, wegen derer sich die E-Mail nicht habe senden lassen. Diese sei am 5. März um 8.56 Uhr an die anderen Adressen versandt worden. "Sofort ermittelten wir die richtigen E-Mail-Adressen und sendeten die Pressemitteilung mit der Sicherheitsverfügung etwas zeitverzögert nach", erläuterte eine Gerichtsmitarbeiterin.

Der Anwalt der Zeitung Sabah, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, Ralf Höcker, erklärte in seiner Erwiderung an das BVerfG, die Stellungnahme des Gerichts bestätige die Ungleichbehandlung. Vizechefredakteur Ismail Erel hatte knapp 20 Minuten nach anderen Medien die E-Mail über den Akkreditierungsbeginn bekommen.

Nach wie vor wird über eine mögliche Videoübertragung in einen zweiten Saal diskutiert. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, äußerte Bedenken. "Die rechtlichen Fragen einer solchen Übertragung sind hoch schwierig", sagte er am Mittwochabend in Karlsruhe. Müssten Angeklagte und Zeugen in Kameras und Mikrofone sprechen, könnte dies eine zusätzliche Belastung für sie sein. Andere namhafte Juristen hatten hingegen eine Übertragung unter bestimmten Bedingungen als gangbarsten Weg gesehen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Nach der Kritik an Platzvergabe im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8509 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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