Welches Wahlrecht wird bei der Bundestagswahl im September Anwendung finden? Das entscheidet sich am Freitag in Karlsruhe, wo das BVerfG seine Entscheidung zu der umstrittenen Wahlrechtsreform im Eilverfahren verkünden wird.
1961 erklärte das BVerfG wesentliche Teile des schleswig-holsteinischen Kommunalwahlrechts für verfassungswidrig, weil es Stimmen für kleine Wählervereinigungen entwertet hatte. Ein Blick in Zeiten politischer Flurbereinigung.
Für die Durchführung von Wahlen stellt die Corona-Pandemie ein Problem dar, in Sachsen-Anhalt wurde deshalb das Wahlrecht geändert. Das sieht ermöglicht eine reine Briefwahl - die verfassungsgemäß ist, wie nun das LVerfG entschied.
Im September dieses Jahres steht die Bundestagswahl an – mitten in der Corona-Pandemie. Gerade kleine Parteien stellt dies vor einige Hürden, denn das Sammeln von Unterschriften für Direktkandidaten und Landeslisten ist schwieriger geworden.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.
Parteilose Direktkandidaten stehen auf Wahlzetteln weit unten. Dagegen wehrte sich ein Direktkandidat in Rheinland-Pfalz. Das VG entschied jedoch, dass mündige und verständige Bürger den Wahlzettel schon richtig läsen.
Kleine Parteien müssen Unterschriften sammeln für die Wahlzulassung - das ist aber schwierig, wenn man sich in der Fußgängerzone wegen Corona nicht nahekommen darf. Der VerfGH stärkt nun den Kleinparteien den Rücken.