Nach Ansicht des LG Köln gehört es zum allgemeinen Lebensrisiko, bei der Betreuung eines Tieres von Flöhen befallen zu werden. Eine Katzenhüterin, die damit einem Freund einen Gefallen tat, erhält deshalb keinen Schadensersatz.
Leguane mögen warme und feuchte Luft. Eine Bonnerin wollte ihre zwei Tiere aber nicht in ein Terrarium sperren – und schuf deshalb in ihrer ganzen Wohnung tropische Bedingungen. Artgerecht war das aber nicht, entschied das VG Köln.
Den Hund bei über 35 Grad im Wohnmobil zurücklassen, um das Spiel der Lieblingsmannschaft sehen zu können: Dafür zeigte das OLG wenig Verständnis und ließ die Tierhalterin auf den Schäden durch die Befreiungsaktion sitzen.
Der Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops Edda hat inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen. Das AG Ahlen hat den Fall deswegen an das LG Münster verwiesen. Dort geht es nun auch um Amtshaftungsansprüche.
Weil ihre drei Hunde im Rudel zu gefährlich sein könnten, darf eine Krefelder Hundehalterin mit ihren drei Berner Sennenhunden nur noch einzeln Gassi gehen. Das Gericht kam der Hundeliebhaberin aber etwas entgegen.
Tiere sind bekanntlich keine Sachen. Wenn es aber um die Zuweisung eines Hundes nach einer Scheidung geht, gilt der Hund als Haushaltsgegenstand. Ein Umgangsrecht an Hausrat ist dem Gesetz allerdings fremd, entschied das OLG Stuttgart.
Fast 18.000 Euro Schadensersatz verlangte eine Frau von ihrem Ex-Freund, nachdem sich ihr Hund beim Ballspielen mit diesem ein Bein gebrochen hatte. Bei dem Vierbeiner habe sich aber nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht, so das OLG.
Die Käuferin der gepfändeten Mopsdame Edda, deren Geschichte deutschlandweit für Aufsehen sorgte, hat nun gegen einen Beamten der Stadt Ahlen Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.