"Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar", findet das OLG Koblenz. Geht bei diesem "Hundegetümmel" etwas zu Bruch, haftet der Halter.
Für das 2017 totgebissene TV-Huhn Sieglinde bekommt die Halterin vergleichsweise hohen Schadensersatz. Schließlich sei Sieglinde ein besonderes Tier mit Fernseherfahrung gewesen, so das LG Kleve.
Ein Mann hatte in der Nachbarschaft auf Haustauben geschossen. Daraufhin war ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Einen Eilantrag gegen diese Entscheidung lehnte das VG Karlsruhe ab.
Ein Hund reißt ein auf einem Hof herumlaufendes Huhn in Stücke. Sein Halter bietet einen Zehner als Wiedergutmachung an. Nur was er nicht wusste: Das Huhn war ein TV-Star und womöglich Tausende Euro wert.
Der Fall um Mops Edda beschäftigt das LG Münster: Die Stadt Ahlen hatte das angeblich gesunde Tier gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen weiterverkauft. Diese habe bei Pfandsachen zwar keine Gewährleistungs- aber wohl eine Hinweispflicht.
Eine Frau, der die Behörden jahrelang schlechte Haustierhaltung attestierten, bevor sie ihr die Tiere schließlich wegnahmen, darf auch nach einem Umzug kein einziges Tier mehr halten, findet das VG Trier.
Ein kleiner Maltesermischling jagte zwei Kinder und biss einem von ihnen in die Wade. Nun braucht er einen Maulkorb: Denn bloß weil ein Hund klein ist, ist er noch lange nicht ungefährlich, entschied das VG Trier.