Nach den Aktionen von Klimaschutz-Demonstranten stand die Justiz in der Kritik, nicht schnell genug gegen die Aktivisten vorzugehen. Inzwischen gibt es eine Reihe von Verfahren und erste Prozesse.
Klimaaktivisten haben in letzter Zeit mehrfach Straßen in Berlin blockiert. Neben den Staus sorgten insbesondere die schleppenden Strafverfahren für Unmut. Die Staatsanwaltschaft verzeichnet nun erste abgeschlossene Verfahren.
Wer auf einer Demo das Gesicht verhüllt, macht sich wegen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot strafbar. Das gilt laut dem OLG Karlsruhe auch für Demonstrierende, die sich aus Angst vor Repressalien durch die Gegner vermummen.
Nur eine kleine Gruppe von 50 Teilnehmern darf zum G7-Gipfel vor Schloss Elmau demonstrieren – und das auch nur mit 520 Meter Abstand zum Schloss. Gegen diese Auflage zogen sie bis vor das BVerfG - und blieben erfolglos.
Im Februar demonstrierten Gegner der Coronapolitik unangemeldet in Sigmaringen. Dabei versuchten 60 Menschen, zum Wohnhaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten vorzudringen. Der Veranstaltungsleiter erhielt nun eine Geldstrafe.
Obwohl ein Protestcamp anlässlich des G20-Gipfels 2017 in Hamburg auf der Elbinsel Entenwerder laut Gericht stattfinden durfte, blockierte die Polizei den Zugang zum Gelände. Das war rechtswidrig, wie nun das VG Hamburg entschied.
Bei Demonstrationen palästinensischer Gruppen gegen die Politik Israels ist es vor einer Woche zu antisemitischen Rufen sowie Stein- und Böllerwürfen auf Polizisten gekommen. Das VG bestätigte nun das Verbot einer weiteren Demo.
Auf einer Demo, die sich angeblich gegen die "Diskriminierung von Zitronenlimonade" richtet, dürfen keine T-Shirts mit übergroßen "Z"-Symbolen getragen werden. Das OVG sieht darin eine Billigung des russischen Angriffskriegs.