Der dritte Prozesstag im Verfahren gegen Björn Höcke ist schnell zu Ende. Die Staatsanwaltschaft stellt weitere Beweisanträge, die Verteidigung argumentiert dagegen. Am nächsten Verhandlungstag wird wahrscheinlich das Urteil fallen.
Unter welchen Voraussetzungen ist die Übermittlung von EncroChat-Daten zwischen ausländischen Behörden zulässig? Grundsätzlich unter den gleichen, die für die Anforderung von Beweismitteln von inländischen Behörden gelten, so der EuGH.
Das gab es noch nie: Gleich drei Oberlandesgerichte verhandeln parallel über eine bisher unbekannte Terrororganisation. Den Start macht am Montag das Oberlandesgericht Stuttgart.
Der BGH sorgt mit einem nachträglich abgeänderten Beschluss zur nicht geringen Menge von Cannabis für viel Wirbel. Gegenüber LTO hat das Gericht nun das ungewöhnliche Vorgehen als bloßes "Versehen" heruntergespielt.
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz von V-Personen in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. In ihrer Stellungnahme übt die Länderkammer weitreichende Kritik.
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.
Am zweiten Verfahrenstag sagt Höcke aus – und bleibt dabei, nichts von der Strafbarkeit des NS-Ausspruchs gewusst zu haben. Ihm droht laut Gericht wohl nur eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe. Damit könnte er AfD-Spitzenkandidat bleiben.