Ein stehender Lastkraftwagen, ein parkendes Auto, ein überholender Wagen und Fragen rund um die Lückenrechtsprechung: In einer Leitsatzentscheidung schildert der BGH diesen Sachverhalt nicht gerade verständlich. LTO bringt Licht ins Dunkel.
Eine Muslima, die am Steuer ausnahmsweise einen Niqab tragen wollte, ist vor dem OVG NRW gescheitert. Die Begründung des OVG lässt aber erahnen: Einen kleinen Teilerfolg hat sie vielleicht doch errungen.
Ein Bier und ab ans Steuer? Die 0,5 Promillegrenze ist damit wohl nicht überschritten. Und bei Cannabis? Analog zur Promillegrenze hat der Bundestag nun einen THC Grenzwert vom 3,5 ng THC im Straßenverkehr festgelegt. Doch es gibt Ausnahmen:
Nach der Cannabis-Entkriminalisierung kommt es für die Konsumenten nun auch zu einer moderaten Liberalisierung im Straßenverkehr. SPD, Grüne und FDP verständigten sich auf einen höheren THC-Grenzwert – sowie ein strenges Alkoholverbot.
Nach der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten warnen immer mehr Landesminister davor, nun auch noch im Straßenverkehr für liberalere Verhältnisse zu sorgen. Der DAV hält die Vorbehalte für nicht nachvollziehbar.
Bald endet für Cannabis-Konsumenten die Kriminalisierung. Für die Autofahrer unter ihnen dürfte sich die Lage nur wenig entspannen. Eine Expertengruppe plädiert für einen THC-Grenzwert, der mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.
Wer innerorts mit über 100 Kilometern pro Stunde Autos überholt und über Kreuzungen rast, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren, so das VG Neustadt, das damit die "kaum zu überbietende Ignoranz" eines Rasers würdigte.
Das Cannabisgesetz biegt auf die Zielgerade ein - oder auch nicht. Denn der Bundesrat könnte am 22. März den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit würde sich das Vorhaben weiter verzögern. Zudem prüfen Unionsminister gerichtliche Schritte.