Im Juni 1964 entschied der BFH über die Besteuerung von Einnahmen aus Prostitution. Das Gericht griff damit der allgemeinen Entwicklung ökonomischer und moralischer Wertvorstellungen weit voraus.
Ein Berufssoldat wurde wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten verurteilt und musste sich zudem einem Wehrdisziplinarverfahren stellen. Immerhin kann er die Prozesskosten des Disziplinarverfahrens von der Steuer absetzen, so der BFH.
Wenn Social Media der Betrieb ist und Modeartikel die zu vermarktenden Produkte, sind die Anschaffungskosten dann Betriebsausgaben? Nein, findet das FG in Hannover. Eine Influencerin kann ihre Kleidung daher nicht von der Steuer absetzen.
Unter Trinkgeld ist allgemein wohl ein eher geringer Eurobetrag zu verstehen – und nicht eine fünf- oder gar siebenstellige Summe wie in einem Fall vorm FG Köln, das zum juristischen Verständnis vom Trinkgeld entschieden hat.
Eine Vermieterin spendete einem Museum regelmäßig, wodurch dieses wiederum die Miete begleichen konnte. Doch dann blieb die Spende aus. Das Aus für die Kulturinstitution? Das OLG entschied nun: Das Museum muss weder raus noch zahlen.
Ein Kindergeldantrag, der über das beA eingereicht wird, genügt nicht der Schriftform, so das Hessische FG. Das Argument: Die Anwaltschaft würde sonst in privaten Angelegenheiten bevorzugt.
Müssen Gewinne beim Online-Poker versteuert werden? Ist das Zocken ein Gewerbe? Darüber entschied nun der Bundesfinanzhof – und stellte Abgrenzungskriterien zwischen Profis und Hobbyspielern auf.
Sport- und andere Freizeitvereine können über Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies hat der BFH klargestellt. Nur Spenden seien laut Gericht in jedem Fall abziehbar.