Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss bisher immer in einem Krankenhaus geschehen. Das BVerfG verhandelte nun zur Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen BGB-Vorschrift. Und nimmt Alternativen in den Blick.
Eine Ärztin aus Sachsen soll mehr als 1.000 falsche Corona-Atteste ausgestellt und damit über 47.000 Euro eingenommen haben. Das Landgericht Dresden verurteilte sie nun zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Eine Frau wollte ihren Arzt als Erben einsetzen. Das ist möglich, entschied das OLG Frankfurt. Obwohl die Berufsordnung Ärzten verbietet, Vorteile oder Geschenke von Patienten anzunehmen. Das Verbot sei verfassungskonform auszulegen.
Wollen Versicherte Schadensersatzansprüche gegen behandelnde Ärzte geltend machen, müssen die Krankenkassen sie dabei unterstützen. Doch auch dieser Anspruch hat seine Grenzen, wie das LSG Niedersachsen-Bremen nun aufzeigte.
Auch nur zwei Ärzte können gemeinsam schon ein Ärztezentrum bilden. Der Begriff "Zentrum" weise im medinzinischen Bereich nämlich nicht auf eine besondere Größe hin, so das OLG Frankfurt.
Ein Arzt möchte Patientendaten nicht elektronisch weitergeben, er sieht darin eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Doch das SG München lehnt seine Klage ab, es sieht keinen Verstoß gegen die DSGVO.
Vor einer Operation müssen Patienten nicht nur ausführlich von den Ärzten aufgeklärt werden - sondern auch ausreichend vorher. Ansonsten ist die Einwilligung in die Operation unwirksam, meint das LG Frankenthal.
Verwendet man ein im Internet von einem Arzt hochgeladenes und vorgefertigtes Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht, kann das strafbar sein. Allerdings komme es auf die Unterschrift des Arztes an, so das OLG Celle.