"Die Rechte" wollte einen Fackelmarsch durch Dortmund veranstalten und blieb mit Klagen gegen das Verbot erfolglos. Auch vor dem BVerfG gab es eine weitere Niederlage.
Die Frage, ob die Äußerung der Parole "From the river to the sea" erlaubt ist, wird von Behörden und Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet. Nun gibt es eine wichtige Entscheidung des BayVGH zu einem Pauschalverbot auf einer Demonstration.
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Ende Mai entschied das LG Mannheim, die Parole sei kein Hamas-Kennzeichen, und lehnte die Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Wenig später entscheidet der dortige VGH umgekehrt. Im Tenor kein Widerspruch, in den Gründen schon.
Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Die AfD wollte auf dem Marktplatz in Mannheim demonstrieren – dort, wo dem getöteten Polizisten gedacht wird. Der VGH Baden-Württemberg hat diese Demonstration jetzt aber untersagt und einen Beschluss des VG Karlsruhe aufgehoben.
Seit Montag steht auf dem Campus der Uni Frankfurt ein propalästinensisches Protestcamp. Die Uni wollte vor dem VG Frankfurt im Eilverfahren eine zeitliche Begrenzung und weitere Beschränkungen erreichen, blieb jedoch erfolglos.
Der alljährliche Grundrechte-Report, der über die Lage von Bürger- und Menschenrechten in Deutschland informieren soll, hat dieses Jahr einen klaren Fokus: die Bedrohung der Grundrechte durch den Aufstieg der radikalen Rechten.
Die Stadt München wollte verhindern, dass ein Pro-Palästina-Camp vor der LMU stattfindet. Sie verlegte das Camp und verbot Übernachtungen. Doch der bayerische VGH sieht das anders: Die Aktivisten dürfen bleiben – und auch übernachten.