Nach zahlreichen Anläufen hat der BGH erstmals darüber verhandelt, ob Spieler bei nicht zugelassenen Online-Sportwetten ihre Verluste zurückfordern können. Ende Juli soll die lang ersehnte Entscheidung kommen.
Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette "dm" mit der Bezeichnung "hautfreundlich" verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.
Seit Jahren wird über eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung diskutiert. Nicht nur Thüringens Regierungschef Ramelow sieht Klärungsbedarf bei der Länderrunde mit dem Kanzler im Juni.
Der Discounter Netto darf von Kunden seines Onlineshops nicht verlangen, für den Kaufpreis in Vorleistung zu gehen, solange noch gar kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Das OLG Nürnberg hält eine entsprechende AGB-Klausel für unwirksam.
Mietrechtsdienstleister Conny muss auf einem Bestell-Button online auch auf eine entfernte oder bedingte Zahlungspflicht hinweisen. Das entschied der EuGH auf eine Vorlage des Landgerichts Berlin.
Hersteller tricksen oft mit Mogelpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, als drin ist. Dies ist unabhängig vom Vertriebsweg irreführend, so der BGH im Falle eines L'Oréal-Waschgels.
EU-Normen, die Standards für Produkte festlegen, sind Teil des Unionsrechts und müssen daher frei zugänglich sein, hat der EuGH entschieden – und damit für Unsicherheit gesorgt. Die Folgen des Urteils kann noch niemand abschätzen.
"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.