Bleibt ein Autofahrer zwar auf der Straße, erfasst aber ein sehr nah an der Bordsteinkante wartendes Kind, haftet er nach Auffassung des OLG Zweibrücken trotzdem ganz überwiegend.
Das Gesetz zum Verbot geschlechtszuweisender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt, der aber hinter menschenrechtlichen Standards zurückbleibt, meinen Lea Beckmann und Fabrizia von Stosch.
Telekommunikationsanbieter müssen Verbraucher darauf hinweisen, dass das 5G-Netz, mit dem sie werben, noch nicht überall verfügbar ist. Tun sie es nicht, ist entsprechende Werbung unzulässig, so das LG.
Unter einem Pseudonym veröffentlichte jemand Texte in einer als rechtsextrem geltenden Zeitschrift. Björn Höcke ordnete den Autor einer Gemeinde in Jena zu – und die verklagte ihn auf Unterlassung. Am Mittwoch begann der Prozess.
Eine Polizeibeamtin wird im Dienst anlasslos und ohne ihr Wissen gefilmt. Später findet sie sich ungewollt in einem Musikvideo wieder. Hierfür hat sie nun eine Geldentschädigung zugesprochen bekommen.
In seinen Nutzungsbedingungen behielt sich der Streaming-Dienst Netflix bis dato vor, jederzeit den Abopreis erhöhen zu dürfen. Das darf er jedoch nur, um höhere Kosten zu decken, nicht aber den Gewinn zu steigern.
Ein kritisches Lüftchen macht noch keinen Sturm: Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Presseportal nicht behaupten darf, eine Sängerin hätte wegen eines negativen Kommentars auf Instagram einen "riesigen Shitstorm geerntet".
Der monatelange Streit um fehlende Impfstofflieferungen des Herstellers Astrazeneca landete jetzt vor einem Brüsseler Gericht. Die EU-Kommission verlangt die schnelle Lieferung von Millionen weiterer Impfdosen.