Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts Anfang März beschlossen, doch der Bundesrat meldet Änderungswünsche an. Wird eine Einigung nicht bald erzielt, hängt das Schicksal des Entwurfs vom nächsten Wahlergebnis ab.
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Die Therapeuten und Ärzte des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadensersatz zahlen. Das LG Heilbronn wies eine entsprechende Klage des Vaters des Schützen ab. Es gebe keine Diagnose, die eine solche Tat voraussehbar machen würde.
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Wie David gegen Goliath werden sich viele Autofahrer fühlen, die im Abgas-Skandal Ansprüche gegen den VW-Konzern durchsetzen wollen. Die Verbraucherschutzminister fordern, Klagerechte zu erweitern.
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Pferd Dusty ist laut Vorbesitzer eine echt "coole Socke". Bei seinem neuen Reiter ist er aber panisch und schreckhaft. Rückabwickeln kann er den Vertrag aber nicht. Tiere verändern sich, die Beweislastumkehr kommt dem Käufer nicht zugute.
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Wer historische Gebäude betritt, muss besonders achtsam sein. Man kann nämlich nicht erwarten, dass der Fußboden so gleichmäßig flach ist, wie in modernen Gebäuden. Wer deswegen über Unebenheiten stolpert, ist selber schuld.
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Eine Rollstuhlfahrerin verletzt sich - auf einem Behindertenparkplatz, der nicht behindertengerecht war. Dass sie das wusste, schließt ihren Schadensersatzanspruch nicht aus, so das BVerfG.
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Ab Ende Mai müssen sich Raucher auf große Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nun soll auch Plakat- und Kinowerbung ein Riegel vorgeschoben werden. Nicht nur die Tabakindustrie warnt vor einem Präzedenzfall.
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"Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." So darf es der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger auch weiterhin mit aller Klarheit ausdrücken, seine Äußerung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
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