Anders als zuletzt das OLG Stuttgart haben die Richter in Hamm jetzt entschieden, dass Bausparkassen zehn Jahre nach Zuteilungsreife ordentlich kündigen dürfen, wenn Sparer kein Darlehen in Anspruch nehmen.
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Die Tageszeitung taz muss ein Bild des AfD-Politikers, das ihn mit ausgestrecktem Arm zeigt, nicht löschen, entschied das LG Erfurt. Untersagt haben die Richter dagegen eine zunächst gewählte Überschrift zum dazugehörigen Artikel.
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Die Entscheidung des LG Köln, im Erdogan-Verfahren keine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner zu erlassen, hat Bestand: Das OLG weist eine Beschwerde Erdogans zurück. Die Kanzleien Raue und Höcker waren an dem Verfahren beteiligt.
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Auch das OLG Köln ist der Ansicht, dass es sich bei Springer-Chef Döpfners "Zu-Eigen-Machen" von Böhmermanns Schmähgedicht um eine zulässige Meinungsäußerung handelte. Erodgan hatte deswegen eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt.
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Das LG Ellwangen hat die Schadensersatzklage einer VW-Kundin abgewiesen. Eine Manipulation der Abgaswerte sei kein sittenwidriges Verhalten. Die Kundin hatte versucht, den Konzern selbst über das Deliktsrecht haftbar zu machen.
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Ein privates Unternehmen für Schulungen und Anti-Gewalt-Seminare darf die Domain "polizei-jugendschutz.de" nicht mehr verwenden. Der Begriff "Polizei" stehe für eine Behörde, die öffentliche Polizeigewalt ausübe. Und sei als Name geschützt.
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Wem es über die Akten hinweg nicht aufgefallen ist: Es regnet derzeit sehr viel. Für den Fall der Fortsetzung präsentieren wir: Regenrechtsdinge. Und die Antwort auf die Frage, warum Gürteltiere keine Feuchtigkeit vertragen.
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Das LG Hamburg hatte weite Teile von Böhmermanns Schmähgedicht verboten. Nun hat das Gericht die Begründung dafür vorgelegt. Es handele sich zwar "zweifelsohne um Satire" – diese dürfe aber doch nicht alles.
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