Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht, so der BGH am Donnerstag. Überraschend ist das Urteil nicht, sondern vielmehr konsequent, sagt Niko Härting.
Artikel lesen
Ein Streit um ein in der Nazi-Zeit versteigertes Bild aus jüdischem Besitz ist entschieden: Das OLG Köln wies am Freitag eine Schadensersatzklage gegen ein Kölner Auktionshaus ab und bestätigte damit eine Entscheidung aus erster Instanz.
Artikel lesen
Vergleichsportale müssen auf eine gleichzeitige Maklertätigkeit deutlich hinweisen, entschied das LG München I. Ein Button mit der Aufschrift "Erstinformationen" sei dafür nicht ausreichend.
Artikel lesen
Ein Familienvater aus Dortmund liebt seine Gartensauna und ganz besonders seine anschließenden Nacktspaziergänge. Sein Nachbar wollte ihm das verbieten lassen, doch der Prozess endete vor einem Urteil in der zweiten Instanz.
Artikel lesen
Weil er sich geweigert hatte, zwei Vereinen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen, musste der SV Wilhelmshaven zwangsweise absteigen. Nach acht Jahren landete der Streit am Dienstag vor dem BGH. Markus Schneider war vor Ort.
Artikel lesen
Der Energiekonzern Eon wollte von der BRD, Niedersachsen und Bayern rund 380 Millionen Euro Schadensersatz für die Stillegung zweier Kernkraftwerke. Das LG Hannover aber lehnte am Montag ab: Eon habe es versäumt, sich rechtzeitig zu wehren.
Artikel lesen
Beim Kampf zweier als Ritter und Räuber verkleideter Rollenspieler kam es zu teils ernsthaften Verletzungen. Das OLG Oldenburg bestätigte jetzt das klageabweisende Urteil der Vorinstanz: Wer mitmacht, wisse über die Risiken Bescheid.
Artikel lesen
Nach dem Transparenzgebot müssen Rechte und Pflichten in AGB möglichst klar, einfach und präzise dargestellt werden. Das ist bei der Kündigungsklausel einer großen Online-Partnerbörse nicht der Fall gewesen, so das LG München I.
Artikel lesen
Anzeige
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.