Ein Schloss, zwei blaublütige Brüder und eine Frage, die sie spaltet: Darf der eine Bruder in den Innenhöfen des gemeinsamen Schlosses parken? Das OLG in München hat nun geurteilt: Er darf.
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Weil sich zwei Schlossherren über die Nutzung des Innenhofs als Parkfläche uneins waren, zog es die adeligen Streitparteien vor das Landgericht. Am Mittwoch geht es vor dem OLG dann in die nächste Runde.
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Um das Risiko schwankender Zinssätze zu minimieren, kassieren manche Banken ihre Kreditnehmer zusätzlich ab. Dieser Praxis schob der BGH nun endlich einen Riegel vor, meint Olaf Methner. Einige Fragen bleiben aber noch zu klären.
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Das OLG Dresden hat entschieden, dass Pegida die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hat, als das Bündnis die Seenotretter von Mission Lifeline als "Schlepper" bezeichnete. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Die vom verstorbenen Altbundeskanzler angegriffenen Textstellen des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben überwiegend verboten. Die Entschädigung in Höhe von einer Million Euro steht der Witwe indes nicht zu.
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Internetbasiertes Crowdfunding boomt. Eine EU-Verordnung soll das zersplitterte Recht vereinheitlichen, wirft aber mit ihrem Zwei-Schichten-Regulierungsmodell mehr Probleme auf als sie löst, meinen Martin Will und Benedikt Quarch.
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Welche Theorie im öffentlichen Recht geht maßgeblich auf Ulpian zurück? Und inwiefern beeinflusst seine Arbeit das heutige Recht? Wie gut Sie sich mit einem der berühmtesten Juristen auskennen, können Sie hier unter Beweis stellen.
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Wie man in der Baumarktbranche bereits schmerzlich festgestellt hat, sollte man mit Rabatten "auf alles" vorsichtig sein. Wenn man aber mit Rabatt auf "fast alles" wirbt, darf man nicht fast alles vom Rabatt ausnehmen, so das OLG Köln.
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