Bürger, die über einen abstehenden Stein fallen oder im Dunklen gegen einen Betonpoller laufen: Bei den Städten in Nordrhein-Westfalen flattern regelmäßig Klagen ins Haus. Wirklich zahlen müssen die aber in den seltensten Fällen.
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Kommt jetzt die befürchtete DSGVO-Abmahnwelle? Das LG Würzburg untersagte einer Anwältin den Betrieb ihrer Website. Eine vertretbare Entscheidung mit möglicherweise weitreichenden Folgen, wie Tim Wybitul analysiert.
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Pflegebedürftige müssen für die Unterbringung in einem Pflegeheim nur bis zu dem Tag zahlen, an dem sie das Heim endgültig verlassen. Dies gilt auch dann, wenn sie vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, entschied der BGH.
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Fälle wie der der Online-Plattform wenigermiete.de sorgen für jede Menge Diskussionen in der Branche – nicht zuletzt, weil sie auch durch die Rechtsanwaltskammern publik gemacht werden. Das ist rechtens, erläutert Martin W. Huff.
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Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
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Ein Berliner Blogger darf die Domain wir-sind-afd.de nicht mehr nutzen. Er hatte auf seiner Webseite fragwürdige Zitate von AfD-Politikern zusammengetragen und die Partei kritisiert. Das verletzt die Namensrechte der AfD, so das OLG Köln.
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SPD-Politiker Sigmar Gabriel muss nicht hinnehmen, dass ein sächsischer Werkzeughändler Miniaturholzgalgen mit der Beschriftung "Reserviert – Sigmar 'Das Pack' Gabriel" und "Volksverräter" verkauft. Dies entschied das LG Hamburg.
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Das Urteil des OLG Köln, womit der Verlag zu einer Zahlung von 395.000 Euro verurteilt wurde, ist nun vollständig rechtskräftig. Der auszuzahlende Betrag wird wegen der zwischenzeitlich angefallenen Zinsen aber deutlich höher ausfallen.
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