Unitymedia darf die Router seiner Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen, so der BGH. Er sieht darin keine "unzumutbare Belästigung" der Kunden. Robert Briske erläutert die Entscheidung.
Nach Ansicht des LG Münster haben Erben ein Recht darauf, Einsicht in die Daten des Verstorbenen zu nehmen, die er in die iCloud von Apple hochgeladen hat. Apple hatte im Vorfeld noch versucht, einen Zugang der Erben zur iCloud zu verhindern.
Die Prozessanwältin Antje Baumann, bislang Partnerin bei Corinius in Hamburg, macht sich zum Mai mit einer eigenen Kanzlei selbstständig. Ihr schließen sich weitere Anwälte von Corinius an.
Ein Artist, der sechs Meter tief abstürzte, hat keinen Schadensersatzanspruch, weil zuvor eine Kindervorstellung stattfand. Es sei nicht klar, dass die Standsicherheit des "Todesrads" verändert worden sei, so das OLG Frankfurt.
Das Internetportal Jameda muss nach Ansicht des LG München I gelöschte positive Bewertungen über einen Zahnarzt nicht wieder veröffentlichen. Der Mediziner witterte Schikane, da er sein Premium-Abo kurz vorher gekündigt hatte.
Verbraucher müsse Kaffeekapseln mit Pulverkaffee vergleichen können, so der BGH. Deswegen reiche es nicht aus, wenn nur die Stückzahl der Kapsel, nicht aber ihr Grundpreis auf der Verpackung angegeben wird.
In der Pornosammlung eines 40-Jährigen aus den USA müssen sich ein paar besonders kostbare Stücke gefunden haben, denn nun verklagt er seine Eltern auf 87.000 Dollar Schadensersatz, weil sie diese vernichteten.
Die Bundesregierung soll zugesagt haben, Angela Merkels Kritik an Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nicht zu wiederholen. Dem Gericht ist allerdings keine Einigung bekannt, der Verhandlungstermin am Dienstag findet statt.