Eine Frau ließ sich von einem Arzt mit Botox behandeln. Sie zahlte jedoch nicht, woraufhin die dritte Mahnung an ihren Arbeitgeber adressiert wurde. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, wie das OLG Frankfurt nun entschied.
Ein dreimonatiges Probeabo für 9,99 Euro statt regulär 699 Euro klingt nach einem guten Deal. Eine automatische Verlängerung auf ein Jahresabo für 1.289 Euro kommt dann aber doch zu überraschend, findet das AG München.
Das Münchner "Elki" ist bei Familien beliebt - bei den Bewohnern im Haus weniger. Der BGH hat nun entschieden, dass das Eltern-Kind-Zentrum bleiben darf. Grund dafür sind die Wertungen im Immissionsschutzgesetz.
"Easy Money" bedeutet leicht verdientes Geld. Ein O2-Kunde nahm das wörtlich und häufte ein Guthaben in Höhe von 225.000 Euro an. Nach einer Entscheidung des OLG München muss Telefonica das Geld nun auszahlen.
Unter verfeindeten Rappern ist es üblich, sich in Songs gegenseitig zu beleidigen. Passagen eines Diss-Tracks von Fler hat das LG nun verboten. Der Berliner hatte nicht nur gegen Bushido, sondern auch gegen dessen Kindern ausgeteilt.
Mehr als 100 Textstellen aus dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" sind bereits verboten. Die Witwe des Altkanzlers hat nun erfolgreich die Verbreitung weiterer Passagen durch den Autor Heribert Schwan untersagen lassen.
25.000 Euro sollten für ein Ritual bei einer Schamanin gezahlt werden. Das OLG München bewertet den Vertrag jedoch als sittenwidrig und rät zu einem Vergleich.
Das AG Augsburg wird deutlich: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Ein aus Afrika stammender Mietinteressent soll eine Entschädigung bekommen.