Ob man das Feierabendbier nun auf der Terrasse eines Restaurants oder einer Kneipe trinkt, macht für den VGH keinen Unterschied, für die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg aber schon - allerdings zu Unrecht, so die Richter.
Aus Angst vor zu großen Menschenansammlungen in der Altstadt hatte die Stadt Düsseldorf verboten, abends und an den Wochenenden Alkohol außer Haus zu verkaufen und zu trinken. Das ging dem VG allerdings zu weit.
Hotels und andere nicht private Gästeunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern dürfen zumindest bis zum 10. Juni nur zu 60 Prozent belegt werden, entschied das OVG. Nur so könne auch die Touristenzahl allgemein kontrolliert werden.
Wer aus dem außereuropäischen Ausland einreist, muss sich 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Das geht in Ordnung, befand das OVG Schleswig-Holstein. Die Einreisenden dürften als "Ansteckungsverdächtige" angesehen werden.
Welche Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind bußgeldbewährt und welche nicht? In Berlin ist das für Bürger gar nicht so einfach zu erkennen, findet der VerfGH. Ein Eilantrag gegen die Verordnung war nun teilweise erfolgreich.
Die Corona-Verordnung der Länder untersagen den Betrieb von Fitnessstudios. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung? Die Gerichte sind sich in dieser Frage nicht einig.
Cafés und Kneipen dürfen wieder öffnen, Spielhallen aber nicht. Das VG Hamburg sieht darin eine Ungleichbehandlung - anders als das OVG Berlin-Brandenburg.
Bundesweit streiten sich Jura-Prüflinge mit ihren Prüfungsämtern um Kopien ihrer Examensklausuren und darüber, ob diese etwas kosten dürfen. Nun hat das erste Gericht entschieden: Ein Anspruch besteht, die Kopien müssen auch gratis sein.