Das VG Hamburg hat zwei Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Hansestadt abgelehnt. Auch im privaten Rahmen dürfte sich das Verbot als notwendige Schutzmaßnahme erweisen, so das Gericht.
Das Zulassungsverfahren für Taxiunternehmen am Flughafen BER muss neu geregelt werden. Die bisherige Regelung des Taxiverkehrs sei "nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig", entschied das VG Berlin.
Es bleibt dabei: An Silvester darf in Thüringen kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Auch das Böllerverbot und Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft, wie der VerfGH in Weimar entschied.
Ein Mann, der seine Familie nach Weihnachten treffen wollte, klagte gegen die Corona-Beschränkungen für private Treffen. Doch auch ohne die Ausnahme zum Fest seien die Regelungen für die restliche Zeit angemessen, so das OVG.
In Baden-Württemberg darf an Silvester kein Feuerwerk im öffentlichen Raum gezündet werden. Der VGH Mannheim bestätigte das von der Landesregierung angeordnete Böllerverbot.
Da er Versorgungsfahrten für die Eltern erledigen müsse, hat sich ein Autofahrer gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis gewehrt. Doch das VG entschied: Auch in der Corona-Krise gehören "ungeeignete Kraftfahrer" nicht auf die Straße.
Zwei Mal hat das BVerwG über Informationsanträge entschieden und zwei Mal war es das Bundeswirtschaftsministerium, das die Auskunft verweigert hat. Zumindest in einem Fall steht nun fest, dass das nicht rechtens war.
Von der Referendarstation bei der Polizei zur Führungskraft bei eben dieser: Friederike Evers ist Polizeioberrätin in NRW und spricht mit Marc Ohrendorf über einen "ganz besonderen" Beruf abseits der klassischen Juristenberufe.