In Hamburg gilt derzeit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die nur wenige Ausnahmen zulässt. Weil derartige Maßnahmen auch in anderen Staaten Wirkung im Kampf gegen steigende Infektionszahlen gezeigt haben, ist das laut VG auch rechtens.
Hamburger Joggerinnen und Jogger müssen an Alster, Elbe und im Jenischpark einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nach Auffassung des OVG der Hansestadt dürfte die Maßnahme verhältnismäßig sein.
Prüflinge im zweiten Staatsexamen in NRW durften die Maske bisher am Sitzplatz absetzen. Einem Prüfling war das offenbar nicht geheuer, er klagte. Das VG Düsseldorf entschied nun, dass die Maske auch am Platz zu tragen ist.
Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften, findet der BayVGH. Sie dürften deshalb auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.
Auch der in der Examenszeit wichtige Zugang zur Präsenzbibliothek bleibt den Jura-Studierenden an der HU Berlin derzeit verwehrt. Das Online-Angebot sei umfassend und es gebe noch die Ausleihmöglichkeit. So machen das nicht alle Jurafakultäten.
Das OVG NRW hat die pandemiebedingten Beschränkungen des Einzelhandels aufgehoben. Wenn Kunden in Blumenläden keinen Termin bräuchten, warum dann in einem Media Markt, fragte sich das Gericht. Das Land reagiert prompt.
Restaurantbesucher haben einen Anspruch, zu erfahren, wie es um die Hygiene in ihrem örtlichen Restaurant bestellt ist, findet das VG Berlin. Auch, dass Kontrollberichte im Internet publiziert werden, müssten die Gastronomen dulden.
Auch Geimpfte und Genesene werden in der Corona-Pandemie nicht so schnell zur Normalität zurückkehren können wie vielleicht erhofft. Das macht der jüngste Beschluss des VGH in Baden-Württemberg deutlich.