16 Monate warten sind zu lang: Das VG Osnabrück hat der Untätigkeitsklage eines Somaliers gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stattgegeben. Es hat nun drei Monate Zeit, über seinen Antrag zu entscheiden.
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2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei will eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das VG entscheidet anders.
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Setzt der Staat eine Steuer so hoch an, dass sie "erdrosselnde Wirkung" entfaltet, können Gerichte sie kippen. Geschehen ist das freilich nie. Dennis Klein rechnet auch bei der Spielgerätesteuer nicht mit dem justiziellen Sündenfall.
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Mit deutlichen Worten spricht sich der DAV gegen die Einrichtung sogenannter Transitzonen für Flüchtlinge aus. Die Flüchtlinge suchten Schutz und nicht Haft - um nichts anderes handele es sich bei den angedachten Transitzonen.
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Der Eigentümer des ehemaligen Kinderheims war mit seinem Eilantrag gegen die Beschlagnahme des Gebäudes erfolgreich. Die Stadt hätte notfalls auch Hotelzimmer für die Flüchtlinge anmieten müssen, entschied das VG Lüneburg am Montag.
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Im Streit um den Vorsitz will keiner klein beigeben. An drei von fünf Bundesgerichten legen Konkurrentenklagen derzeit die Besetzung lahm, teils seit Jahren. Gerichtspräsidenten und Länderjustizminister haben Lösungsvorschläge präsentiert.
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Deutsche Weine dürfen mit dem Wort "Superior" beschriftet werden, obwohl dies sonst bestimmten spanischen und portugiesischen Weinen vorbehalten ist. Der Durchschnittsverbraucher irre nicht über die Herkunft des Weines.
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Polizei filmt Versammlung – Versammlung filmt Polizei. Das allein ist kein Grund, die Identität der filmenden Versammlungsteilnehmer festzustellen. Die Aufnahmen stellen keine Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut dar, so das BVerfG.
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