Bayern führte als erstes Bundesland Ausgangsbeschränkungen ein und umgehend regte sich Widerstand in der Bevölkerung. Nach dem VerfGH bestätigte nun aber auch der VGH in Bayern die Maßnahmen in Eilverfahren.
Noch in dieser Woche will das OVG NRW über das Kontaktverbot in NRW entscheiden. Gleichzeitig begegnet der Innenminister derartigen Verfahren mit Unverständnis oder Ignoranz. Dabei braucht es mehr Rechtsschutz denn je, meint Robert Hotstegs.
Ein Vater schickte sein Kind auf eine Privatschule, weil ihm die staatliche Schule in der Nähe nicht gut genug erschien. Als der Landkreis daraufhin nicht die Beförderungskosten für das Kind übernehmen wollte, klagte der Mann.
Es war heiß und der strenge Dress-Code wurde aufgehoben: Daraufhin kam eine Studentin in Jeans und gepunkteter Bluse zur Prüfung – und erhielt dafür Punktabzug. Das geht so nicht, entschied nun das VG Berlin.
Auch wenn Sonderpostenmärkte unter anderem Lebensmittel anbieten, fallen sie nicht unter die Ausnahmen für den Einzelhandel für Lebensmittel. Das hat nun das VG Bremen entschieden. Sie bleiben damit in Corona-Zeiten geschlossen.
Der bayerische VerfGH hat der Gesundheit und dem Leben überragende Bedeutung zugemessen. Entsprechend müssten auch partiell irreversible Grundrechtseingriffe einer Vielzahl von Personen hingenommen werden.
Die bayerische Staatsregierung erhält weitgehende Rechte im Kampf gegen das Coronavirus. Ein entsprechendes Gesetz hat am Mittwoch der bayerische Landtag verabschiedet. Ein paar Einschränkungen setzte die Opposition jedoch durch.
Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.