Naruto wurde mit seinem Selfies weltberühmt. Peta klagt nun im Namen des Affen. Die Tierschutzorganisation will ihm ein Urheberrecht an den Bildern erstreiten. Möglich ist das selbst in den USA nicht.
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Der BGH hat am Dienstag in einem Streit der Süßwarenhersteller Lindt und Haribo Grundsätzliches zum Markenrecht entschieden. Da man den "Lindt Teddy" als "Goldbären" bezeichnen könne, aber nicht müsse, sei Haribos Wortmarke nicht verletzt.
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Am Dienstag hat ein Bundesgericht in Los Angeles das Urheberrecht für das weltbekannte Geburtstagslied "Happy Birthday" für ungültig erklärt. Nach 80 Jahren ist das Lied damit zum Allgemeingut erklärt worden.
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Wohnanlagen mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel können aufatmen: Für die Weiterleitung von TV-Signalen per Kabel in die Wohnungen müssen sie keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied jetzt der BGH.
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Ein neuer Plagiatsfall, ausgerechnet nicht nur im Recht, sondern im Urheberrecht, veranlasst die Uni Passau zu betroffenen Worten. Roland Schimmel über Soziologie, Pseudologie und Ökonomie plagiierender Rechtswissenschaftler.
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Günther Jauch hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift, entschied das Karlsruher OLG. Der Moderator obsiegt damit einmal mehr in einem presserechtlichen Verfahren.
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Der EuGH hat die Klage einer Spanierin abgewiesen, die behauptet, ein Foto ihres verstorbenen Ehemannes sei als Schockbild auf Tabakwaren benutzt worden. Sie konnte nicht beweisen, dass der Mann ihr Ehemann war.
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Google zeigt Seiten der von VG Media vertretenen Verlage nur noch verkürzt an, weil es eine Inanspruchnahme nach dem Leistungsschutzrecht fürchtet. Ob damit die VG Media diskriminiert wird, will das BKartA nicht prüfen.
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