Ein Privatsender hat vom Konkurrenten ungenehmigt Ausschnitte aus dessen Exklusivinterview übernommen. Auf die vielfältigen Probleme, die der BGH in diesem vermeintlich klaren Sachverhalt sieht, geht Johannes Schäufele ein.
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Der wegen Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer bekannt gewordene Thomas Urmann hat sich persönlich haftbar gemacht, entschied jetzt das AG. Ein Abgemahnter durfte seine Anwaltskosten zurückfordern – in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
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Die im September gegründete Task Force zur Bekämpfung von Hassbotschaften im Internet hat sich auf ein Maßnahmenpapier geeinigt: Facebook, YouTube und Twitter wollen konsequenter umsetzen, was sie auch bisher zu tun behauptet haben.
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Die BILD durfte Fotos und Kommentare von Facebook-Nutzern veröffentlichen, die zuvor gegen Flüchtlinge gehetzt hatten. Das entschied nun das LG München I und wies damit den Antrag einer Betroffenen auf einstweiligen Rechtsschutz ab.
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Durfte die Uni Bonn einer prominenten Politikerin den Doktorgrad entziehen oder nicht? Die verwickelte Geschichte im Spannungsfeld von Promotion und Prominenz, Wahrheit und Wirklichkeit beleuchtet Hermann Horstkotte.
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Die türkische Regierung hat mit der Sperre des Videoportals Youtube gegen Menschenrechte verstoßen. Dies entschied der EGMR am Dienstag und gab damit den Beschwerden von drei türkischen Juristen statt.
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Access-Provider stellen den Zugang zum gesamten Internet her – und damit auch zu Seiten, die die Rechte Dritter verletzen. Grundsätzlich können sie dafür haftbar gemacht werden, doch der BGH stellt hohe Anforderungen. Von Stefan Sander.
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Bald 20 Jahre streitet die Band "Kraftwerk" mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung eines zweisekündigen Tonschnippsels. Das BVerfG wird mit seiner Entscheidung Maßstäbe setzen - und hörte am Mittwoch erstmal selber rein.
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