Nach dem EuGH-Urteil zur Linkhaftung hat mit dem LG Hamburg nun das erste deutsche Gericht entschieden. Wer einen Link auf eine Seite mit geklauten Bildern setzt, haftet danach selbst. Allerdings wohl nicht immer.
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Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.
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Die Betreiber der Suchmaschine Yahoo sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor dem BVerfG gescheitert - vorerst. Sie müssen sich zunächst um Rechtsschutz durch die Fachgerichte bemühen.
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Im Handel vergriffene Bücher dürfen nach Unionsrecht digital vervielfältigt werden. Aber nur, wenn die Urheber vorher ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt werden, sagt der EuGH.
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Es scheint ein gutes Jahr für Kreativschaffende zu werden. Nun dürfen nach denen der Autoren auch die Vergütungsanteile der Musiker nicht mehr um den Verleger-Anteil gekürzt werden. Das entschied das KG, wenn auch bisher nur in einem Teilurteil.
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YouTube und die Gema haben überraschend einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Die Höhe der Vergütung hält Günter Poll für viel weniger wichtig als die Einigung selbst. Die nutze der Gema auch gegen die Pläne der EU-Kommission.
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Nach Auffassung des Generalanwalts am EuGH sind die Übernachtungskosten im Hotel kein "Eintrittspreis", um dort Fernsehen schauen zu können. Der österreichischen VG Rundfunk sollen deshalb keine Ansprüche gegen Hotelbetreiber zustehen.
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Wer Software auf CD oder DVD weiterverkaufen möchte, muss dem Käufer den Origi-nal-Datenträger übergeben, eine Sicherungskopie genügt nicht, so der EuGH – selbst, wenn das Original verloren oder beschädigt ist. Von Adrian Schneider.
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